Vorzeitige Auflösung Leasingvertrag – das sind die Folgen
Gründe dafür, eine vorzeitige Aufhebung des Leasingvertrags vorzunehmen, gibt es viele. Wer Leasingverträge vorzeitig kündigen möchte, hat es aber oftmals nicht so leicht und muss verschiedene Faktoren berücksichtigen. Vor allem bei einer vereinbarten Vollamortisation durch das Leasing hat der Leasinggeber bei der vorzeitigen Leasingvertrag Kündigung unter anderem einen Anspruch auf Schadensersatz beziehungsweise eine Ausgleichszahlung. So können auf den Leasingnehmer beim Leasingvertrag kündigen Kosten zukommen. Worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen Leasingvertrag auflösen möchten, erfahren Sie im Folgenden.
Leasing Kündigung Schadensersatz – jeder Fall ist individuell
Bei der vorzeitigen Beendigung Leasingvertrag hat der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegenüber einen Schadensersatzanspruch nach § 252 BGB. Dieser leasingtypische Schadensersatzanspruch muss in jedem individuellen Fall eigens berechnet werden. Bei der Berechnung ist maßgebend, wie viel dem Leasinggeber zugestanden hätte, wenn kein vorzeitiger Ausstieg aus dem Leasingvertrag stattgefunden hätte. Bei einer vereinbaren Vollamortisation fällt also in der Regel ein Schadensersatz in Höhe der ausstehenden Nettoleasingraten an, bei einer Teilamortisation wird zusätzlich der vertraglich festgesetzte Restwert addiert.
Kündigung Leasingvertrag Folgen – Vorteilsanrechnung und bestmögliche Verwertung
Entstehen dem Leasinggeber durch das vorzeitige Leasingvertrag kündigen Vorteile, so muss er diese anrechnen lassen. Hierzu zählen beispielsweise durch die vorzeitige Kündigung des Leasingvertrags wegfallende Verwaltungskosten. Der Anspruch auf Kündigung Leasingvertrag Schadensersatz verringert sich um den jeweiligen Erlös, wenn der Leasinggeber das Leasingobjekt weiterveräußert. Bei der weiteren Verwertung des Leasingobjekts muss darauf geachtet werden, dass diese Verwertung bestmöglich geschieht. Hierzu wird gewöhnlich ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, dessen Kosten bei der späteren Anrechnung auf den Schadensersatz vom Erlös der Weiterveräußerung abgezogen werden können.