Die Widerrufbarkeit wegen mangelhafter Widerrufsbelehrungen bei verbundenen Verträgen
Beim Finanzierungsleasing gibt es die Möglichkeit eines sogenannten verbundenen Vertrages, bei dem ein Leasingvertrag und ein Vertrag über die Erbringung einer anderen Leistung so eng verknüpft sind, dass sie eine wirtschaftliche Einheit bilden. Der Leasingnehmer ist bei verbundenen Verträgen hinsichtlich der Widerrufbarkeit mit besonderen Rechten ausgestattet. Über diese Rechte, die Widerrufbarkeit bei mangelhafter Widerrufsbelehrung und allgemein das Verbundene Verträge Leasing können Sie sich in diesem Beitrag informieren.
Verbundene Verträge Leasing – was ist das?
Beim Leasing liegt ein sogenannter verbundener Vertrag dann vor, wenn ein Leasingvertrag der Finanzierung eines anderen Vertrages dient. Maßgebend für einen verbundenen Vertrag ist die geschäftsmäßige Bindung von Leasinggeber und Lieferant, die im Hinblick auf Finanzierungsmöglichkeiten für Leasingnehmer eine Rahmenvereinbarung getroffen haben und den Leasingnehmer von der Finanzierungsmöglichkeit überzeugen. Wann im Einzelnen von einer wirtschaftlichen Einheit der Verträge gesprochen werden kann, ist von den jeweiligen Gegebenheiten abhängig und muss im Zweifelsfall geprüft werden. Nimmt ein Leasingnehmer allerdings eigenständig einen Kredit auf und finanziert mit diesem Kredit anschließend ein Leasing, liegt kein Verbundenes Verträge Leasing vor.
Verbunde Verträge Leasing – ist der Widerruf wegen mangelhafter Widerrufsbelehrungen möglich?
Der Verbraucher kann bei verbundenen Verträgen einen Widerrufsdurchgriff nutzen: Widerruft er den Leasingvertrag, kann er sich entscheiden, ob er auch den mit dem Kaufvertrag über das Leasinggut widerrufen möchte oder nicht. Das neue Widerrufsrecht ist in § 312 BGB g verankert und wird in den Paragraphen 355 bis 359 genau geregelt. Hier wird dem Verbraucher ein Widerrufrecht mit einer Frist von 14 Tagen eingeräumt. Allerdings gilt diese Frist nur, wenn der Verbraucher über diese Frist ordnungsgemäß aufgeklärt wird. Maßgebend für die Frist ist hier nicht der Zeitpunkt der Abgabe der Widerrufserklärung, sondern der Zeitpunkt des Zugangs beim Widerrufsempfänger. Findet beim Verbundene Verträge Leasing keine hinreichende Aufklärung des Verbrauchers statt, hat er die Möglichkeit, wegen der mangelnden Widerrufsbelehrung den Leasingvertrag zu widerrufen.