Anwalt Leasingrecht | Tätigkeitsgebiet unserer Rechtsanwälte
Leasingrecht: Vertragsdetails bergen Zündstoff für Rechtsstreitigkeiten
Das Leasing gewinnt in der Wirtschaft eine immer größere Bedeutung. Aber auch viele Verbraucher leasen immer mehr Wirtschaftsgüter anstatt sie zu kaufen. Bestes Beispiel dürfte hier das Kfz-Leasing für das Auto sein. Der Vorteil liegt für viele auf der Hand: Das Leasingobjekt muss nicht gekauft werden - und nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit kann es einfach gegen ein neues ausgetauscht werden.
Die Ausgestaltung von Leasingverträgen ist sehr vielfältig; und dabei finden sich auch immer wieder rechtliche Fallstricke, mit denen sich ein Anwalt für Leasingrecht beschäftigt. So haben nahezu alle Leasingverträge die Unkündbarkeit des Leasingvertrages und die Verteilung des Investitionsrisikos auf den Leasingnehmer gemeinsam. Der Leasingnehmer zahlt seine regelmäßige Leasinggebühr und ist dabei in aller Regel auch für die Instandhaltung des Leasinggegenstandes verantwortlich.
Die Frage der Instandhaltung birgt häufig Zündstoff für rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Leasinggeber. Oft ist der Leasinggeber der Meinung, dass der Leasinggegenstand bei der Rückgabe nicht in dem Zustand ist, der bei Vertragsbeginn vereinbart war. Gerade beim Kraftfahrzeug-Leasing kommt es immer wieder zu Streitigkeiten; es gibt viele Stolperfallen, in die Verbraucher tappen können und deshalb den Rat eines Anwalts für Leasingrecht suchen.
Tipps und Hinweise Leasingrecht
- Einführung in das Recht des Leasings
- Leasingarten – Erscheinungsformen des Leasings
- Eine Einführung ins Kfz-Leasing – was bedeutet Leasing eines Autos?
- Die Restwertklausel und das Andienungsrecht bei Leasing
- Unterschied operatives und Finanzierungsleasing – eine kurze Einführung
- Vorzeitige Auflösung Leasingvertrag – das sind die Folgen
- Leasing in der Insolvenz
- Leasingverträge und zusätzliche Sicherheiten
- Rechtsfolgen Widerruf Leasingvertrag – das sagt das Recht
- Die Widerrufbarkeit wegen mangelhafter Widerrufsbelehrungen bei verbundenen Verträgen
Beim Kfz-Leasing ist einiges zu beachten - ein Anwalt für Leasingrecht überprüft den Vertrag
Das betrifft zum Beispiel die fest vereinbarte Vertragslaufzeit: Wer das Auto einmal geleast hat, muss die Leasingraten über die gesamte Vertragslaufzeit begleichen. Der Vertrag lässt sich nur in Ausnahmefällen vorzeitig kündigen: So hat bei einem größeren Ratenrückstand der Leasinggeber ein Sonderkündigungsrecht - und kann dann oft auch noch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Beachten sollte man bei Vertragsschluss auch die Wahl zwischen Restwert- und Kilometerleasing. Durch einen hohen Restwert kann man zwar die Monatsraten niedrig halten. Wenn der Restwert aber nicht mehr erreicht werden kann, zahlt man die vorherige Ersparnis letztlich am Ende trotzdem. Einfacher ist da meist das Kilometerleasing: Hier wird die Leasingrate über die Kilometer berechnet und ist damit klar kalkulierbar.
Ein Anwalt für Leasingrecht berät Sie auch bei Problemen mit der Vertragsabwicklung
Bei der Rückgabe gibt es auch regelmäßig Streit darüber, ob Mängel am Fahrzeug noch der üblichen Nutzung entsprechen und somit normale Gebrauchsspuren sind oder ob sie einen Schaden darstellen, für den der Leasingnehmer aufzukommen hat. Grundsätzlich gilt, dass das Fahrzeug bei der Rückgabe in einem der vertragsgemäßen Fahrleistung und dem Alter entsprechenden Zustand zu sein hat. Der Leasinggeber hat keinen Anspruch auf ein „neues Fahrzeug“. Der Leasinggeber sieht dies oft anders als der Leasingnehmer und so gibt es bei der Endabrechnung häufig eine böse Überraschung.
Ein Anwalt für Leasingrecht hilft nicht nur mit der Vertragsprüfung im Vorfeld, sondern auch im Nachhinein, wenn es bei der Vertragsabwicklung zu Streitigkeiten kommt, z. B. um unberechtigte Nachforderungen abzuwehren. Ausführlichere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Eine Einführung ins Kfz-Leasing".