Leitfaden Arbeitnehmerkündigung – so geht’s
Für einen Arbeitnehmer kann es viele Gründe geben, seinen Arbeitsvertrag zu kündigen. Entweder möchte er sich beruflich neu orientieren und hat schon einen neuen Job in Aussicht, es steht ein familiär bedingter Umzug an oder andere Umstände lassen eine Kündigung attraktiv erscheinen. Damit man einen Arbeitsvertrag richtig kündigen kann und das Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers wirksam ist, müssen einige Vorschriften beachtet werden.
Damit bei Ihrer Kündigung nichts schiefgeht, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zum Arbeitsvertrag richtig kündigen zusammengetragen.
Kündigungsschreiben Arbeitnehmer – das müssten Sie beachten
Damit ein Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers wirksam ist, müssen verschiedene Dinge beachtet werden, auf die wir im Folgenden näher eingehen:
Form der Kündigung: Eine Kündigung bedarf nach § 623 BGB unbedingt der Schriftform; einen Arbeitsvertrag richtig kündigen kann man also nicht auf elektronischem Wege.
Kündigungsfristen: Bei der Kündigung sind die Kündigungsfristen einzuhalten. Sind diese nicht eindeutig im Arbeitsvertrag geregelt, gelten die gesetzlichen Fristen nach § 622 Absatz 2 BGB, der die Kündigungsfrist in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer festlegt.
Formulierung Kündigung Arbeitnehmer: Eine wirksame Kündigung muss den vollen Namen, das Datum und eine Unterschrift enthalten. Natürlich muss der Kündigungswille aus dem Schreiben klar hervorgehen. Zur Angabe eines Grundes ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet.
Zustellung der Kündigung: Damit die Kündigung wirksam ist, sollte der Arbeitnehmer nachweisen können, dass der Arbeitgeber die Kündigung erhalten hat. Hierzu empfiehlt sich entweder die persönliche Übergabe oder ein Einschreiben mit Rückschein.
Sperrung für ALG I möglich: Wenn Sie die Formvorschriften für die Kündigung nicht beachten, keinen nachweisbar wichtigen Grund für die Kündigung haben und / oder die Bundesagentur für Arbeit nicht rechtzeitig über ihre Arbeitslosigkeit informieren, droht eine bis zu zwölfwöchige Sperrfrist für ALG I.
Beachten Sie auch ein eventuell in Ihrem Vertrag geregeltes nachvertragliches Wettbewerbsverbot, dass es Ihnen auch nach der Kündigung bei Erhalt einer Karenzzahlung für eine gewisse Zeit verbietet, eine Konkurrenztätigkeit zu Ihrem früheren Arbeitgeber aufzunehmen.
Außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers
Das deutsche Arbeitsrecht räumt nicht nur dem Arbeitgeber fristlose Kündigungsgründe ein, sondern auch dem Arbeitnehmer. Wann eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer gerechtfertigt ist, regelt § 626 Abs. 1 BGB. Demnach müssen für die außerordentliche Kündigung Gründe vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden eine Weiterführung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Erfahren Sie hier, welche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer gilt, die fristlos kündigen möchten, und welche Gründe eine sofortige Kündigung haben kann.
Fristlose Kündigung Arbeitnehmer – darauf müssen Sie achten
Damit eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer wirksam ist, müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Kündigung des Arbeitnehmers muss laut § 626 Abs. 2 BGB nach Erkenntnis des Kündigungsgrunds innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
- Ein wichtiger Grund für die Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB muss vorliegen.
- Die sofortige Kündigung muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen, es muss also ein Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers vorliegen.
- Die außerordentliche Kündigung muss das Eindeutigkeitsgebot erfüllen. Das heißt, dass der Arbeitgeber zweifelsfrei erkennen können muss, dass der Arbeitnehmer kündigen will.
Geht ein Arbeitgeber gegen die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers vor, wird zunächst geprüft, ob der vom Arbeitnehmer angegebene Kündigungsgrund als wichtig einzustufen ist. In einem nächsten Schritt wird untersucht, ob ein Weiterarbeiten bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht.
Kündigungsrecht Arbeitnehmer – das sind außerordentliche Kündigungsgründe
Welche Kündigungsgründe Arbeitnehmer für die Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung anbringen können, ist gesetzlich geregelt. Im Folgenden nennen wir beispielhaft einige Gründe für die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers:
- Lohnrückstände: Eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer ist im Falle erheblicher Lohnrückstände möglich.
- Verletzung des Arbeitsschutzes: Hält sich ein Arbeitgeber beispielsweise nicht an die zulässigen Arbeitszeiten, kann ein Arbeitnehmer fristlos kündigen.
- Ehrverletzende Handlungen, beispielsweise sexuelle Belästigung, Beleidigung, Mobbing oder falsche Verdächtigung können eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen.
Beachten Sie, dass Sie Ihren Arbeitgeber in einigen Fällen wie beim Lohnrückstand oder der Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften zunächst abmahnen müssen, bevor Sie eine außerordentliche Kündigung vornehmen können.