Kündigung wegen Krankheit – das sind Ihre Rechte
In Deutschland melden sich Arbeitnehmer immer häufiger krank. Die meisten gehen dabei davon aus, dass eine Kündigung aufgrund von Krankheit unzulässig ist und wähnen sich auf der sicheren Seite. Doch damit liegen sie falsch. Nicht nur eine krankheitsbedingte Kündigung durch Arbeitnehmer ist möglich, sondern auch die Entlassung wegen Krankheit durch die Arbeitgeberseite, die in der Praxis immer häufiger vorkommt. Allerdings gibt es genaue Vorgaben, wann eine Kündigung bei Krankheit möglich ist und wann eine Krankheit als Kündigungsgrund ausscheidet.
Kündigung Arbeitnehmer Krankheit – was ist erlaubt?
Erfolgt eine Kündigung bei Krankheit, so handelt es sich um eine personenbedingte Kündigung, der keine Abmahnung vorausgehen muss. Wichtig ist für eine Kündigung während der Krankheit jedoch, ob es sich um eine Kurzzeiterkrankung oder eine Langzeiterkrankung handelt:
- Bei Kurzzeiterkrankungen mit Attest und rechtzeitiger Krankmeldung hat ein Arbeitgeber schlechte Chancen, wenn er eine Kündigung wegen Krankheit aussprechen möchte. Häufen sich die Kurzzeiterkrankungen jedoch, kann eine Kündigung wegen Krankheit wirksam sein – insbesondere dann, wenn die Fehlzeiten häufig am Anfang oder Ende der Woche oder zwischen Brückentagen und dem Wochenende liegen und damit eine Täuschung nahelegen.
- Bei Langzeiterkrankungen hat das BAG entschieden, dass eine Kündigung während Krankheit dann gerechtfertigt ist, wenn eine Krankheit bereits acht Monate lang besteht und absehbar ist, dass sich der Zustand des Arbeitnehmers innerhalb von 24 Monaten nicht bessert. Weil die betrieblichen Interessen in einem solchen Fall durch die Krankheit stark beeinträchtigt werden, ist der Kündigungsgrund Krankheit hier gegeben.
Arbeitsrecht Kündigung Krankheit – die drei Orientierungsfragen
Doch auch, wenn ein Arbeitnehmer die Kriterien für eine Krankheit Kündigung erfüllt, kann der Arbeitgeber nicht sofort handeln. Schließlich greift der Kündigungsschutz bei Krankheit auch. Im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber bei der Kündigung wegen Krankheit folgende Punkte berücksichtigen:
- Besteht beim Arbeitnehmer eine negative Gesundheitsprognose?
- Entstehen durch die Krankheit des Arbeitnehmers nachweislich erhebliche Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen?
- Wurde eine Interessenabwägung durchgeführt und die Verhältnismäßigkeit einer Kündigung wegen Krankheit geprüft?
Wurden die genannten Punkte nicht oder nur teilweise berücksichtigt, ist eine Kündigung wegen Krankheit unzulässig.