Aufhebungsvertrag Arbeitsverhältnis – darauf müssen Sie achten
Wenn Sie ein Jobangebot schnellstmöglich annehmen möchten, obwohl sie durch Ihren bestehenden Arbeitsvertrag noch anderweitig gebunden sind, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag verhandeln. Auch im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber können Sie versuchen, statt der Kündigung einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln. Doch was muss man beim Aufhebungsvertrag schreiben beachten? Setzt der Aufhebungsvertrag Kündigungsfristen außer Kraft und sind Aufhebungsverträge mit einer Abfindung verbunden?
Aufhebungsvereinbarung Arbeitsvertrag – was ist das?
Mit einem Aufhebungsvertrag oder einer Aufhebungsvereinbarung wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Beide Vertragsparteien handeln beim Auflösungsvertrag schreiben gemeinsam die Bedingungen aus, die für den Aufhebungsvertrag des Arbeitnehmers bzw. gleichzeitig den Aufhebungsvertrag des Arbeitgebers gelten sollen. Wenn ein bestehender Arbeitsvertrag mit einem Aufhebungsvertrag beendet werden soll, ist es wichtig, dass alle Vereinbarungen möglichst genau festgehalten werden.
Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
Ein Auflösungsvertrag kann aus vielen Gründen geschlossen werden. Oftmals soll mit dem Auflösungsvertrag für den Arbeitsvertrag eine Kündigung verhindert werden. Der Arbeitsvertrag Aufhebungsvertrag bietet hier sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Vorteile:
- die Vertragsinhalte können frei verhandelt werden, zum Beispiel kann im Auflösungsvertrag Resturlaub oder die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses verhandelt werden
- die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen auch bei Arbeitsverhältnissen mit besonderem Kündigungsschutz nicht eingehalten werden
- der Betriebsrat muss nicht gehört werden
- es besteht nicht das Risiko einer Kündigungsschutzklage.
Eine Aufhebungsvertrag ist nicht automatisch mit einer Abfindung verbunden. In der Praxis hat der Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag aber gute Chancen auf eine Abfindung, wenn er geschickt verhandelt. Beachten Sie aber, dass eine Abfindung unter Umständen dazu führen kann, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld eine Zeit lang entfällt.
Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld
Mit einem Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsvertrag ungeachtet vorgeschriebener und vereinbarter Kündigungsfristen einvernehmlich beendet werden. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, können Sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 für einige Zeit verlieren. Damit Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Aufhebungsvertrag erhalten bleibt und das Arbeitsamt keine Arbeitslosengeld Sperre verhängt, gilt es einiges zu beachten.
Ab wann Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Auflösungsvertrag besteht, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Aufhebungsvertrag Sperrzeit Arbeitslosengeld – warum der Arbeitslosengeld Anspruch gefährdet ist
Der Grund für die Arbeitslosengeld Sperrfrist von bis zu 12 Wochen, die wegen eines Auflösungsvertrags drohen kann, liegt darin, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit durch die freiwillige Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages selbst verursacht. Die Agentur für Arbeit wertet das als versicherungswidriges Verhalten und kann wegen des Aufhebungsvertrages Sperrzeiten für das ALG 1 verhängen. Insbesondere für Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag ohne Abfindung unterzeichnen, kann dies erhebliche finanzielle Schwierigkeiten zur Folge haben.
Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag – wann bekommt man Arbeitslosengeld?
Die Voraussetzung für Arbeitslosengeld bei einem Aufhebungsvertrag ist, dass der Arbeitnehmer aus einem wichtigen Grund unterzeichnet. Ist dies der Fall, bleibt der Anspruch auf ALG 1 bestehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- eine Kündigung droht: Unterzeichnen Sie einen Aufhebungsvertrag, um eine angedrohte Kündigung zu verhindern, muss Arbeitslosengeld trotz Aufhebungsvertrag gezahlt werden.
- die Kündigungsfrist trotz Aufhebungsvertrag eingehalten wird.
- ein Arbeitnehmer durch seine Arbeit nachweislich überfordert war und mit dem Aufhebungsvertrag gesundheitliche Schäden verhindern wollte.
- der Arbeitnehmer selbst zu einer fristlosen Kündigung berechtigt gewesen wäre.
- der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz wegen einer ernsten Erkrankung aufgibt.
- ein Arbeitnehmer wegen Eheschließung zu seinem Partner / seiner Partnerin zieht und / oder Kinder involviert sind, denen ein Umzug Vorteile bringt.