Abmahnung durch den Arbeitgeber – das müssen Sie wissen
Eine Abmahnung bezeichnet im Arbeitsrecht den förmlichen Ausdruck einer Missbilligung durch den Arbeitgeber. Oft ist mit der Abmahnung die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen im Wiederholungsfall verbunden. Im schlimmsten Fall folgt auf die Abmahnung eine Kündigung. Obwohl die Abmahnung des Arbeitnehmers meistens schriftlich erfolgt, ist eine mündliche Abmahnung dennoch möglich. Um wirksam zu sein, muss die mündliche Abmahnung vom Arbeitgeber allerdings nachgewiesen werden können.
Wir möchten Sie im Folgenden näher über die Abmahnung des Arbeitnehmers informieren.
Abmahnung des Arbeitnehmers: An diese Vorschriften hat sich der Arbeitgeber zu halten
Damit ein Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen kann, muss sich der Arbeitnehmer eines Fehlverhaltens schuldig gemacht haben. Zur Wirksamkeit einer Abmahnung des Arbeitnehmers muss die Abmahnung bestimmte inhaltliche Erfordernisse erfüllen. Folgende Punkte hat der Arbeitgeber in der Abmahnung des Arbeitnehmers aufzuführen:
- die unmissverständliche Benennung des Fehlverhaltens
- den genauen Zeitpunkt des Fehlverhaltens
- die Wertung des Fehlverhaltens als Vertragsverstoß (Rügefunktion der Abmahnung)
- die Aufforderung, das Fehlverhalten nicht zu wiederholen und
- die Aufführung drohender Konsequenzen im Wiederholungsfall.
Abmahnung Arbeitnehmer – diese Abmahnungsgründe gibt es
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei einer Abmahnung Gründe zu nennen. Doch welche Abmahnungsgründe gibt es eigentlich? Eine Abmahnung des Arbeitnehmers erfolgt meist dann, wenn dessen Verhalten nicht im Einklang mit dem Arbeitsvertrag steht und / oder die Störung des Betriebsfriedens zur Folge hat. Unter anderem folgende Tatbestände zählen zu den Abmahnungsgründen:
- Zuspätkommen
- Arbeitsverweigerung
- Schlechtleistung
- Mobbing und Beleidigung
- Unentschuldigtes Fehlen
- Alkoholmissbrauch
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Störung des Betriebsfriedens
Neben den genannten gibt es noch zahlreiche weitere Gründe für die Abmahnung des Arbeitnehmers. Zögern Sie im Bedarfsfall nicht, uns anzusprechen – wir helfen Ihnen als Arbeitsrechtsanwälte schnell und unkompliziert weiter.
Gegendarstellung Abmahnung – so wehren Sie sich
Da bei Wiederholung des Grundes der Abmahnung Kündigung droht und die Abmahnung der Personalakte beigefügt wird, hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine Gegendarstellung zur Abmahnung. Dieses Recht sollte vor allem dann genutzt werden, wenn die Abmahnung als ungerechtfertigt empfunden wird.
Für die Gegendarstellung zur Abmahnung sollte der Arbeitnehmer schlüssig darlegen und beweisen, dass die Abmahnung nicht berechtigt war. Ist der Arbeitgeber trotzdem nicht bereit, die Abmahnung zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen, bleibt dem Arbeitnehmer nur die Möglichkeit, die Rücknahme der Abmahnung einzuklagen.