Aktuelle Rechtsfälle: Lebensversicherung/Gebühren

OLG Köln stoppt "Abschlusskosten-Abzocke"

In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Köln überhöhten Gebührenforderungen von Lebensversicherungen zulasten der Kunden eine Absage erteilt.  Neben der so genannten „Zillmerung“ dürfen Lebensversicherer ihren Kunden keine weiteren Abschlusskosten berechnen, entschied das Gericht (Az. 20 U 201/15; noch nicht rechtskräftig). Die Inrechnungstellung von zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen sei unzulässig.

Bislang haben die Versicherer bei Vertragsabschlüssen neben den (offen ausgewiesenen) Abschlusskosten und Verwaltungskosten häufig noch zusätzliche, versteckte Abschlusskosten berechnet – laut Verbraucherschützer eine in der Branche weit verbreitete „Abschlusskosten-Abzocke“. Sie setzen nun auf ein höchstrichterliches Urteil durch den Bundesgerichtshof (BGH), falls es zu einer Revision beim BGH kommt.

Erstritten haben das aktuelle Urteil der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie hatten der HDI Lebensversicherung vorgeworfen, neben der „Zillmerung“ (Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens die ersten fünf Vertragsjahre) weitere Abschlusskosten angesetzt zu haben. Betroffen waren in dem konkreten Fall Kunden von Riester-Verträgen. Dass Lebens- und private Rentenversicherer Kunden seit vielen Jahren oft zweifach und zugleich intransparent zur Kasse bitten, ist ein oft geäußerter Kritikpunkt von Verbraucherschützern. Kunden würden dadurch getäuscht und ihre Rendite aus den abgeschlossenen Verträgen durch die höheren Kosten in unzulässiger Weise geschmälert. Der BdV bezifferte die versteckten Abschlusskosten z. B. für das Jahr 2015 auf rund drei Milliarden Euro.

Die Chancen, dass Kunden erfolgreich zuviel gezahlte Abschlusskosten zurückfordern können, sind durch das OLG-Urteil gestiegen. Da die HDI Versicherung auf eine Revision verzichtet hat, ist das Urteil rechtskräftig!

Falls Sie Fragen haben - wir helfen Ihnen als Anwälte Versicherungsrecht gerne weiter.

07.10.2016, von André Tittel

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