LF 68 Schiffsportfolio I | Aktuelle Rechtsfälle

Lloyd Fonds Schiffsportfolio: OLG München bestimmt Musterkläger

Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG): Anmeldefrist läuft

Im Kapitalanleger-Musterverfahren zum Lloyd Fonds Schiffsportfolio (5 Kap 1/17) hat das Oberlandesgericht München den Musterkläger bestimmt. Dieser wird von uns, der Berliner Kanzlei Kälberer & Tittel, vertreten. Damit ist nun für Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio, die Schadensersatzansprüche geltend machen und dabei Aufwand und Kosten sparen wollen, die sechsmonatige Anmeldefrist zum Musterverfahren angelaufen. Musterbeklagte ist die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, die seinerzeit ihre Kunden bei der Anlage in diesen Schiffsfonds beraten und die Fondsbeteiligungen vertrieben hat. Der Lloyd Fonds Schiffsportfolio bescherte den Anlegern hohe Verluste.

Bei dem Verfahren geht es um Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Bank aufgrund eines mangelhaften Emissionsprospekts. Der Prospekt weist nach Auffassung der Kanzlei Kälberer & Tittel gravierende Mängel auf, u. a. hinsichtlich der Informationen über die tatsächliche Höhe der Weichkosten und über die angebliche Risikostreuung.

Nach dem Beschluss des OLG München zur Bestimmung des Musterklägers können sich geschädigte Anleger nun zum Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) anmelden. Voraussetzung ist, dass die bereits abgelaufene 10jährige Verjährungsfrist rechtzeitig gehemmt wurde.. Die Anmeldung zum Musterverfahren muss bis spätestens 26. November 2017 erfolgen. Sie hat für Anleger den Vorteil, dass sie im Vergleich zu einer eigenständigen (individuellen) Schadensersatzklage für den einzelnen Mandanten sehr viel kostengünstiger und weniger (zeit)aufwendig ist. Eine Anmeldung ist deshalb empfehlenswert.

29.05./17.07.2017, von Jan-Ole Simon

Erhebliche Prospektmängel – KapMuG-Antrag veröffentlicht

Das Landgericht Berlin hat beschlossen, unseren KapMuG-Antrag zum Lloyd Fonds Schiffsportfolio vom 26.02.2016 (Az. 38 OH 1/16 KapMuG) im Bundesanzeiger unter der Rubrik  "Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz" zu veröffentlichen.

Das Landgericht Ingolstadt hat bereits den Musterverfahrensantrag unserer Kanzlei vom 16.03.2016 (Az. 41 O 1471/15 Kap) im Klageregister des Bundesanzeigers bekannt gemacht. Diese Musterklage richtet sich – ebenso wie im erstgenannten Fall beim Landgericht Berlin – gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG und basiert auf mehreren Feststellungszielen, insbesondere dass die Klägerin von der Bank auf Basis eines fehlerhaften und irreführenden Emissionsprospekts beraten wurde. Der Kern der Klage: Die Bank (Musterbeklagte) hätte die aufgezeigten gravierenden Prospektmängel bei gebotener sachkundiger Prüfung mit banküblicher Sorgfalt erkennen müssen! Zu den Prospektmängeln zählt nach unserer Auflistung u. a., dass die Anlegerin über die tatsächliche Höhe der Weichkosten in Höhe von insgesamt 46% des Eigenkapitals des Fonds unrichtig informiert wurde, dass die Kaufpreise für die Schiffe des Fonds weit über ihrem Marktwert gelegen hatten und zudem der Schiffsmarkt für Containerschiffe im Verkaufsprospekt zu positiv dargestellt wurde.

Für Klagen bei diesem Fonds ist die Verjährungsfrist bereits abgelaufen. Bei den Nachfolgefonds wie Lloyd Schiffsportfolio II und Lloyd Schiffsportfolio III ist dies nicht der Fall, dort sind Klagen weiterhin möglich. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

21.09.2016, von Jan-Ole Simon

    

Aktien oder Schiffsbeteiligung: Vom Regen in die Traufe?

Lloyd LF 68 Schiffsportfolio I

Die Lloyd Fonds AG bietet Aktien im Tausch gegen Anteile von Einschiffsgesellschaften. Eine gute Wahl haben Anleger der Lloyd-Schiffsfonds dabei allerdings nicht wirklich: Nach unserer Einschätzung ist es wohl eher die Wahl der Qual, sich für eine der beiden Alternativen entscheiden zu müssen. Wir vertreten Anleger der drei Fonds Schiffsportfolio I bis III. In diesen Fonds müssen die Anleger leider herbe Verluste befürchten – nicht nur wegen der bisherigen Probleme, sondern auch wegen der weiterhin schwachen Aussichten vor dem Hintergrund der Marktprognosen. Nun stellt sich für alle die Frage, ob sie das Angebot des Emissionshauses, ihre Schiffsbeteiligungen in Aktien der börsennotierten Lloyd Fonds AG zu tauschen, annehmen sollen oder nicht.

Aber: Würde jemand eine Aktie, die an der Börse für etwa 2,50 Euro gehandelt wird, freiwillig für 3,54 Euro kaufen? Die Lloyd Fonds AG bietet Aktien (im Zuge einer Kapitalerhöhung) im Tausch gegen Anteile von Einschiffsgesellschaften zu einem Tauschkurs von 3,54 Euro je Aktie an. Am Bewertungsstichtag des Wertgutachtens – den 31.12.2014 – wurde die Aktie an der Börse nur zu Kursen um 1,18 Euro gehandelt. Nachdem dann das Tauschangebot bekannt wurde, stieg der Kurs deutlich an – bis zum 19.03.2015 auf etwa 2,50 Euro. Offenbar wird an der Börse eine Realisierung des Tauschangebots als vorteilhaft für das Unternehmen (nicht gleichzusetzen mit den vielen Schiffsbeteiligten und Kleinanlegern) gesehen.

Für die Lloyd Fonds AG eine angenehme Entwicklung - aber wie ist das für Sie als Anleger? Schließlich liegt auch der auf etwa 2,50 Euro gestiegene Kurs deutlich unter dem Tauschpreis für Neuaktionäre in Höhe von 3,54 Euro. Nach der geplanten Kapitalerhöhung würde sich die Zahl der Aktien von zurzeit 9,2 auf fast 55 Millionen erhöhen. Wenn alle Fondsanleger mitmachen, hätten sie zusammen einen Anteil von 83% am Unternehmen.

Sind 3,54 Euro auch nur annähernd angemessen?

Letztlich stellt sich die Frage: Ist der Aktienwert im Tauschangebot mit 3,54 Euro angemessen bewertet? Die Börse gibt dazu eine Antwort: Dort wird die Aktie zu deutlich niedrigeren Kursen gehandelt.

Aus unserer Sicht ist zudem zu berücksichtigen: Im Wertgutachten ist der jüngste Anstieg des US-Dollars zum Euro nicht berücksichtigt. Allein durch den in den letzten Monaten weiter erstarkten US-Dollar dürften die Einschiffsgesellschaften an Wert gewonnen haben. Dies ist im Tauschangebot nicht berücksichtigt; den Fondseignern müssten eigentlich mehr Aktien zustehen, wenn man den aktuellen Kurs betrachtet.

Was passiert nach dem Umtausch der Aktien?

Wir befürchten, dass viele Anleger ihre Aktien nach dem Umtausch schnell wieder verkaufen wollen und so für einen Kursrückgang sorgen werden. Die Folge: Eine weitere Minderung des eingesetzten Kapitals.

Nach unserer Auffassung müsste sich der Aktienkurs der Lloyd Fonds AG schon vervielfachen, bis die meisten Fondsanteilseigner auf einen Kapitalerhalt ihrer ursprünglichen Einlage hoffen können. Doch leider ist das Unternehmen in einem Segment tätig, in dem nach wie vor eine Krise herrscht. Und noch etwas ist zu berücksichtigen: Kursgewinne und Dividenden aus Aktien unterliegen der Kapitalertragsteuer.

Haftungsansprüche - Den Rechtsweg einschlagen?

Unabhängig von der Frage des Umtauschs machen viele Anleger bereits Haftungsansprüche geltend. An einer Schadensbegrenzung auf Fondsebene muss aber jedem Anleger gelegen sein, egal ob er klagt oder nicht.

Maßnahmen wie einen Tausch in Aktien können Sie aber nur verhindern, wenn Sie sich organisieren und im Idealfall Mehrheiten auf Gesellschafterebene bilden. Wir würden uns deshalb freuen, wenn Sie Ihre Verluste nicht einfach hinnehmen, sondern aktiv werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

23.03.2015, von Mario Poberzin

Kein Ende der Krise beim Lloyd LF 68

Bei der Abstimmung im März 2014 haben die Fondsgesellschafter mehrheitlich für die Auflösung der bestehenden Zinsswaps der beiden Schiffsgesellschaften Zweite MS "MARIA SCHULTE" und Zweite MS "PHILIPPA SCHULTE" votiert – entsprechend den Beschlussvorschlägen. Der erste Zinsswap wurde im April aufgelöst – mit einem Verlust von 1,22 Mio. USD. Um die kurzfristige Liquiditätsbelastung aus dieser Zahlung auszugleichen, stundete die Commerzbank AG eine Quartalstilgung in Höhe von 865.500 USD. Der Zinsswap der PHILIPPA SCHULTE KG besteht aber unverändert weiter, so die Information der FÜNFTE PAXAS Treuhand- und Beteiligungsgesellschaft. Die Frage ist: Will die HSH Nordbank, die sich nicht weiter zu dem Zinsswap geäußert habe, die Realisierung eines hohen Verlustes bzw. sein öffentliches Zutagetreten vermeiden?

Bei der MS "MARIA SCHULTE" – neue Charter seit Juli 2014 für eine Dauer von 8 bis 12 Monaten zu nicht kostendeckenden 7.600 USD/Tag - droht, wie die FÜNFTE PAXAS selbst einräumt, eine Restrukturierung über die Zuführung zusätzlicher Liquidität oder eine "Umfinanzierung der Verbindlichkeiten".

LTV-Klauseln verletzt

Bei MS "NELSON" und MS "NATAL" sind die Charterraten zwar deutlich höher (Verträge nur noch bis Juli bzw. November 2015), aber die deutlich gesunkenen Schiffswerte haben zu einer Verletzung der Loan-to-Value-Klauseln geführt.  Die Banken können somit Ausgleichsforderungen stellen bzw. die Kredite fällig stellen. Für die Anleger bedeutet es: weiterhin keine Auszahlungen, die es ohnehin seit 2010 nicht mehr gibt.

Gesamtsituation: Überkapazitäten und kein Ende der Schifffahrtskrise in Sicht. Schiffe der Panamax-Klasse werden von größeren, modernen Schiffen verdrängt. Niedrige Charterraten, Verletzung der LTV-Klauseln, drohende Fälligstellung von Darlehen - die ohnehin prekäre Situation des Gesamtfonds wird immer schwieriger! An eine auskömmliche Wirtschaftlichkeit bzw. Rentabilität ist nach wie vor nicht zu denken.

Ausbau des Panamakanals

Zur Zeit des Vertriebs des Dachfonds war der Ausbau des Panamakanals, der sich nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit der Fondsschiffe auswirken würde, schon klar absehbar - zudem war bereits bekannt, dass es ein Überangebot an Tonnage auf dem Containerschiffsmarkt geben würde. Vielen der Anleger war damals vor der Zeichnung der Fondsbeteiligung erklärt worden, es handle sich um eine sichere Anlage. Die Risiken wurden nicht ausreichend dargestellt, in vielen Fällen der Emissionsprospekt nicht rechtzeitig übergeben und nicht über die von der Bank vereinnahmte Vertriebsprovision (Rückvergütung) aufgeklärt.

Schadensersatzansprüche

Daraus können sich Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank ergeben. Wie gut die Chancen im Einzelfall sind, muss allerdings jeweils individuell geprüft werden. Sie können sich gerne anwaltlich beraten lassen – wir helfen Ihnen weiter.

07.10.2014, von Mario Poberzin

Lloyd LF 68 Schiffsportfolio I: Containerschiffe "unter Wasser"

Der Dachfonds umfasst die Beteiligung an sieben Zielfonds mit folgenden Schiffen: MS "VEGA FYNEN", MS "MAXIMILIAN SCHULTE", MS "LISA SCHULTE", Zweite MS "MARIA SCHULTE", Zweite MS "PHILIPPA SCHULTE", MS "NELSON" und MS "NATAL". Das Investitionsvolumen der Platzierung 2006/2007 betrug rd. 377 Mio. USD, davon rd. 140 Mio. USD Eigenkapital, der Rest Fremdkapital.

Der Lloyd LF 68 geriet schon früh in ungünstiges Fahrwasser. Die Ausschüttungsprognosen waren recht schnell Makulatur: Es gab je 7,50% für 2007 und 2008 sowie noch einmal 2,50% für 2010. Im Jahr 2009 gingen die Anleger ebenso komplett leer aus wie in den Jahren nach 2010.

Zwei Schiffe: Insolvenz und Verkauf 2013

Für zwei Schiffe wurde dann im Februar 2013 sogar bereits Insolvenz angemeldet: Die MAXIMILIAN SCHULTE und die LISA SCHULTE. Beide wurden inzwischen verkauft – laut finanzierender Bank für 12,50 Mio. USD (LISA SCHULTE) bzw. 10,25 Mio. USD (MAXIMILIAN SCHULTE). Beide Summen reichten aber nicht aus, um die bestehenden Darlehen sowie alle Verbindlichkeiten gegenüber Dritten vollständig zurückzuführen. Konsequenz: Hier ist der Kapitalverlust für die Anleger bereits realisiert!

Zum 31.12.2012 belief sich gemäß Bericht der Geschäftsführung (Stand Oktober 2013) die Gesamtdarlehensvaluta aller sieben Gesellschaften noch auf 111,8 Mio. USD – knapp die Hälfte der Ursprungsvaluta.

Abstimmung über Zinsswap-Auflösung

Bis Mitte März 2014 nun sollten die Fondsgesellschafter in einem schriftlichen Umlaufverfahren darüber abstimmen, ob die Zinssicherungsgeschäfte (Zinsswaps) der Schifffahrtsgesellschaften der beiden Fondsschiffe MS „MARIA SCHULTE“ und MS „PHILIPPA SCHULTE“ aufgelöst werden sollten – "unter der Voraussetzung, dass über die Zinszahlungen hinaus keine weiteren Gebühren von den Banken in Rechnung gestellt werden und dass die Bank bereit ist, eine Quartalstilgung zu stunden".

Die beiden Schiffe waren von der Commerzbank AG und der HSH Nordbank AG gemeinsam finanziert worden. Die beiden Banken lösten aber am 15.01.2014 das bestehende Konsortium auf. MS "MARIA SCHULTE" wird nun allein von der Commerzbank AG finanziert, MS "PHILIPPA SCHULTE" allein von der HSH Nordbank AG. Dies machte – wie die FÜNFTE PAXAS Treuhand- und Beteiligungsgesellschaft mbH in einem Gesellschafterschreiben vom 7.2.2014 erklärte – die Auflösung der Zinsswaps nötig, da zumindest der Zinsswap bei der "MARIA SCHULTE" nicht auf die Commerzbank AG übertragen werden könne.

Zudem wies die Treuhandgesellschaft schon einmal darauf hin, dass im Falle einer Ablehnung der Zinsswap-Auflösung die Banken ihre Rechte "deutlich härter" als bisher durchsetzen könnten. So könnten Zahlungsforderungen zum Ausgleich der bereits verletzten Beleihungsquote (Loan-to-Value, also das Verhältnis von Kredithöhe zu Schiffswert) kommen.

Anschlusscharter sehr niedrig

Und das nächste Problem steht quasi schon vor der Tür: Die beiden 3.500-TEU-Schiffe sind noch bis Juli bzw. November 2014 in der Erstbeschäftigung zu einer Charterrate von 26.000 USD/Tag im Einsatz – die Raten bei Neuvercharterungen liegen zurzeit aber nur bei etwa 6.500 bis 8.000 USD/Tag für Schiffe dieser Größenklasse. Hier drohen massive Einnahmeausfälle. Da hilft es aus unserer Sicht wenig, wenn die Fondsgeschäftsführung ggfls. "frühzeitig Lösungen erarbeiten" will, wie die Treuhandgesellschaft schreibt. Nach unserer Einschätzung eine Hinhaltetaktik. Die Anschluss-Charterraten werden voraussichtlich bei Weitem nicht ausreichen, um die Schiffsbetriebskosten plus Verwaltungskosten plus Tilgung und Zinsen abzudecken. Im Februar 2014 sollen beide Schifffahrtsgesellschaften noch über eine Liquiditätsreserve von jeweils rund 2,7 Mio. USD verfügt haben.

Keine Wirtschaftlichkeit in sicht

Wir haben hier beim Lloyd LF 68 nach unserer Auffassung zwei massive Probleme ähnlich denen in anderen Schiffsfonds: Die Banken drohen – direkt oder indirekt – mit der Fälligstellung ihrer Darlehen bzw. mit Strafzahlungen. Und die Anschlusscharterraten sind so niedrig, dass an eine Wirtschaftlichkeit bzw. Rentabilität der Fonds überhaupt nicht zu denken ist. Zumal eine durchgreifende Erholung des Containerschiffmarktes laut Experten auch nicht in Sicht ist – Überkapazitäten und hohe Neuauslieferungen bestimmen nach wie vor das Bild.

Ausbau des Panamakanals war früh absehbar

Die Probleme haben aber viel frühere Ursachen. Bereits in den Jahren 2004/2005 war der Ausbau des Panamakanals absehbar; nach jahrelanger Diskussion in panamaischen Regierungskreisen und in der Öffentlichkeit wurden die Pläne zum Ausbau im April 2006 verkündet. Ein verfassungsmäßiges Referendum für einen Ausbau erhielt im Oktober 2006 eine klare Mehrheit. Diese Entwicklungen beeinträchtigten deutlich die künftige Wirtschaftlichkeit eines Teils der sieben Containerschiffe des Fonds. Zur Zeit des Vertriebs des Dachfonds war zudem bereits bekannt, dass es ein Überangebot an Tonnage auf dem Containerschiffsmarkt geben würde.

Was tun - Ansprüche auf Schadensersatz ?

Vielen der Anleger war damals vor der Zeichnung der Fondsbeteiligung erklärt worden, es handle sich um eine sichere Anlage. Die Risiken wurden nicht ausreichend dargestellt, obwohl die Verlustrisiken hoch waren und sogar bis zum Totalverlustrisiko reichten. Auch wurde in vielen Fällen der Emissionsprospekt nicht rechtzeitig übergeben und/oder nicht über die von der beratenden Bank vereinnahmte Vertriebsprovision (Rückvergütung) aufgeklärt.

Daraus können sich Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank ergeben. Wie gut die Chancen im Einzelfall sind, muss allerdings jeweils individuell geprüft werden. Sie können sich gerne anwaltlich beraten lassen – wir helfen Ihnen weiter.

15.04.2014, von Mario Poberzin

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