Medienfonds: Aktuelle Rechtsfälle

Medienfonds: Kein Happy End

Investitionen in Medienfonds wurden überwiegend in den Jahren nach der Jahrtausendwende beworben. Dabei wurde besonders werbewirksam die Möglichkeit der Steuerersparnis in den Vordergrund gestellt. Mit diesem Argument allein ließen sich die Anleger jedoch nicht von dieser Form der Kapitalanlage überzeugen. Schließlich sollten die Anleger statt in Sachwerte (z.B. Immobilien oder Schiffe) in immaterielle Filmprojekte investieren, und Filme können floppen. Also verbanden zahlreiche Emittenten ihre Medienfonds mit einer vermeintlichen Bankgarantie für das eingesetzte Kapital. Die „eierlegende Wollmilchsau“ war geboren - eine vermeintlich sichere Kapitalanlage verbunden mit der Möglichkeit, Steuern zu sparen. Was steuerrechtlich eigentlich nicht funktionieren konnte, erfreute sich großer Beliebtheit: Es wurden zahlreiche Folgefonds aufgelegt und unter den Anlegern platziert.

Im Nachhinein erwiesen sich die Argumente aus der Beratung häufig als „Luftnummer“. Die steuerlichen Vorteile vieler Medienfonds waren doch nicht so „sicher“. Manche Fondskonstruktionen wurden von den Finanzbehörden näher unter die Lupe genommen. Die Prüfung brachte Abenteuerliches zum Vorschein und die Finanzämter begannen, die „gesparten“ Steuern von den Anlegern nachzufordern. Obendrein schlugen die Finanzämter noch üppige Nachzahlungszinsen auf. Auch eine Bankgarantie zugunsten der Anleger gab es meist nicht. Häufig war es nur eine Schuldübernahme zugunsten des Fonds.

Film-Flops ließen Anleger „in die Röhre“ schauen

Und was wurde aus den Filmen? Die Filme floppten zuhauf und in Hollywood wurde der Begriff vom „German stupid money“ geprägt. Im Ergebnis mussten die Prognosen und Renditeversprechen der Fonds über den Haufen geworfen werden und viele Anleger schauten in die Röhre.

So fanden Medienfonds – aus Anlegersicht – häufig kein Happy End. Jedoch konnten Anleger, die sich wehrten und gegen die beratenden Unternehmen vor Gericht zogen, oft ihr Kapital noch retten. Allein unsere Kanzlei hat erfolgreich tausende Medienfonds-Anleger vertreten. Die Gerichte gaben den Anlegern Recht. Sie bestätigten von uns gerügte Prospektmängel und zahlreiche Beratungsfehler. Daraufhin bekamen viele Anleger ihr eingesetztes Kapital zzgl. Agio vollständig zurück und darüber hinaus auch ihren steuerlichen Schaden ersetzt.

Und heute? In steuerrechtlicher Hinsicht beschäftigen Medienfonds immer noch die Finanzgerichte, mit ungewissem Ausgang. Zivilrechtlich sind hingegen viele Medienfonds Rechtsgeschichte. Spätestens 10 Jahre nach Zeichnung eines Medienfonds sind alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen beratende Unternehmen verjährt. 

Lediglich bei Anlegern, die ihren Medienfonds über ein Darlehen finanziert haben, besteht u.U. die Möglichkeit, sich durch einen entsprechenden Darlehenswiderruf von der Beteiligung zu lösen und das eingesetzte Kapital zurückzuerhalten.

Die diesbezüglichen Chancen müssen aber in jedem Fall individuell geprüft werden. Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden - wir helfen Ihnen weiter!

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