Macquarie Beteiligungsportfolio Nr. 4 | Aktuelle Rechtsfälle

Macquarie Beteiligungsportfolio Nr. 4: Schadensersatz bei Falschberatung

Hohe Verluste mit riskantem Infrastrukturfonds

Bei dem geschlossenen Infrastrukturfonds Macquarie Beteiligungsportfolio Nr. 4 GmbH & Co. KG müssen Anleger mit hohen Verlusten rechnen. Das Konzept des Fonds, durch die indirekte Beteiligung (mittels Genussrechten) an fünf britischen und US-amerikanischen Unternehmen im Segment Infrastruktur Erträge zu erzielen, ging in keiner Weise auf. Dabei hatten die Vertriebsbanken des 2007 aufgelegten Fonds – u. a. die Dresdner Bank AG, deren Rechtsnachfolgerin heute die Commerzbank AG ist – die Anleger häufig nur unzureichend über die Risiken dieser Kapitalanlage aufgeklärt.

Laut Verkaufsprospekt vom Juni 2007 belief sich das Fondsvolumen auf rund 107 Mio. Euro; die Mindestbeteiligung für Privatanleger betrug 200.000 Euro (zzgl. 5% Agio). Die Fondsmanagerin Macquarie gab eine Ausschüttungsprognose ansteigend von 7,5% p.a. auf 9,5% p.a. Die Zielrendite bzw. Renditeerwartung wurde im Prospekt mit 11 bis 13 % vor Steuern angegeben.

Doch in der Realität konnte der Fonds die Erwartungen bei Weitem nicht erfüllen. Die Ausschüttungen blieben deutlich hinter den Prognosen zurück (insgesamt gab es nur gut 11% an Ausschüttungen), und im November 2014 legte Macquarie den Fondsanlegern ein bis zum 18.12.2014 befristetes Kaufangebot für deren  Kommanditbeteiligungen vor, das die Beteiligungen nur noch zu einem Bruchteil des Kapitaleinsatzes bewertete. Zu diesem Zeitpunkt befand sich nur noch eines der fünf Unternehmen im Portfolio. Die übrigen Unternehmensbeteiligungen waren im Laufe der Jahre mit Verlusten verkauft worden.

So negativ der Verlauf dieser Anlage war – Anleger müssen nicht auf den hohen Verlusten, die nach unserer Einschätzung deutlich mehr als 50% betragen dürften, sitzen bleiben. Banken und Sparkassen, die 2007 Kunden zu dieser Fondsbeteiligung geraten haben, wiesen häufig nicht ausreichend auf die Risiken dieses Fonds hin. Zudem wurden Anleger in der Regel nicht über verdeckte Vertriebsprovisionen, die die beratenden Geldinstitute vereinnahmt haben, hingewiesen.

Wenn auch Sie fehlerhaft beraten wurden, können Sie Schadensersatz von Ihrer Bank oder Sparkasse verlangen. Das heißt: Ersatz des entstandenen Schadens und Rückabwicklung der Beteiligung. Wir beraten Sie gerne und geben Ihnen auf Wunsch weitere Informationen.

10.08.2015, von Anna Marx

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