Andere Fonds: aktuelle Rechtsfälle

Vielen Privatanlegern drohen Verluste durch risikoreiche Kapitalanlagen

Geschlossene Beteiligungen, mit denen Anleger beispielsweise in Flugzeuge, Triebwerke, Windenergie oder Solarenergie, Patente sowie Infrastrukturprojekte investieren konnten, zählen ebenfalls zu den risikoreichen Kapitalanlagen. In der Folge drohen damit aktuell vielen Privatanlegern hohe Verluste. Teilweise haben sie sogar schon eine Menge Geld verloren.

Auch bei solchen Fonds lagen die später sich ergebenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten oft schon in der Fondskonstruktion begründet, die meist eine hohe Fremdkapitalquote beinhaltete. Zusätzlich wurden in der Beratung und/oder dem Emissionsprospekt die Risiken und Kosten der entsprechenden Kapitalanlage häufig nur unzureichend dargestellt. Anleger können in solchen Fällen Schadenersatz fordern.

Ein Beispiel hierfür ist der Solarfonds DCM Energy Solar Fonds 1. Dort wurden die Anleger häufig nur unzureichend über risikobehaftete  Zinssicherungsgeschäfte oder die Nachteile des einmaligen Sonderkündigungsrechtes aufgeklärt. Ein anderes Beispiel ist der Flugzeugfonds Dr. Peters DS 129. Auch bei diesem und vielen anderen geschlossenen Fonds wurden Anleger gar nicht oder nur unzureichend über Vertriebsprovisionen (Rückvergütungen / Kick-backs), die von den Emittenten an die beratenden Banken flossen, informiert. Darüber hinaus stellten sich die Prognosen der Emittenten meist als viel zu optimistisch heraus und die Fonds gerieten in Schieflage: Statt der gewünschten sicheren Anlage erhielten somit viele Bankkunden risikoreiche Beteiligungen!

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