Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG
Anleger verlieren mehr als 300 Mio. Euro
Einer der größten Anlagebetrugsfälle der Nachkriegsgeschichte
Am 27.11.2006 fand in Leipzig die Gläubigerversammlung der insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG statt. Hierbei bewahrheitete sich, dass es sich um einen der größten Betrugsfälle der deutschen Geschichte handelt.
Nach den Mitteilungen des Insolvenzverwalters ist ein Schaden von weit über 330 Mio. Euro entstanden. Fast 300 Mio. Euro hiervon entfallen auf Kleinanleger, die als Gläubiger von Inhaberschuldverschreibungen nun wahrscheinlich leer ausgehen. Mehr als 38.000 Anleger sind betroffen.
Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters wurden über 550 Mio. Euro an Geldern über Inhaberschuldverschreibungen eingeworben. Hiervon wurden zwar erhebliche Summen auch wieder an Anleger ausgeschüttet, dennoch stehen für die Inhaber von Schuldverschreibungen noch Forderungen von rund 300 Mio. Euro offen. Nach Aussage des Insolvenzverwalters ist über das Insolvenzverfahren selbst bei optimistischer Betrachtung lediglich eine geringe Quote zu erwarten.
Die WBG Leipzig-West AG war bereits 1989 pleite und hat seither in keinem einzigen Geschäftsjahr Gewinn erwirtschaftet, stattdessen fielen in jedem Jahr Verluste im Millionenbereich an. Wohin die eingeworbenen Gelder verschwunden sind, ist noch nicht vollständig klar. Allein der Hauptaktionär, gegen den mittlerweile durch die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage wegen Kapitalanlagebetruges erhoben wurde, soll Zahlungen in Höhe von rund 100 Mio. Euro erhalten haben.
In den Immobilien- bzw. Beteiligungsbestand können die Gelder jedenfalls nicht geflossen sein. Hier wurde zwar in den Geschäftsbüchern ein Wert von rund 360 Mio. Euro ausgewiesen. Der tatsächliche Wert dürfte sich jedoch lediglich auf rund 57 Mio. Euro belaufen. Auch hier wird nicht sehr viel zu realisieren sein, da der Immobilienbestand, der über die ganze Bundesrepublik verstreut ist, weitgehend besichert ist. Hier bestehen deshalb vorrangige Rechte der Sicherungsgläubiger.
Angesichts dieser Zahlen verwundert es nicht, dass die Versammlung teilweise turbulent verlief. Zwar waren sich die Gläubiger der Inhaberschuldverschreibungen weitestgehend einig, dass für dieses Verfahren nicht noch zusätzlich ein gemeinsamer Vertreter bestimmt werden muss, da die allermeisten Forderungen bereits vom Insolvenzverwalter bearbeitet wurden. Diese Einigkeit bestand jedoch bei der Zusammensetzung des Gläubigerausschusses nicht.
Einem vorbesprochenen Schema folgend wurde ein Gläubigerausschuss mit lediglich drei Mitgliedern eingesetzt. Lediglich ein Mitglied des Gläubigerausschusses vertritt die Interessen der Anleihegläubiger im Gläubigerausschuss. Die beiden anderen Mitglieder werden von den Gläubigerbanken bzw. der öffentlichen Hand gestellt.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Anleihegläubiger rund 90 % der bestehenden Forderungen vertreten, sind diese im Gläubigerausschuss eindeutig unterrepräsentiert. Hier waren jedoch, zum Unmut der angereisten Gläubiger, bereits vor der Versammlung Absprachen getroffen worden, auf welche die Gläubiger dann keinen Einfluss mehr nehmen konnten. Entsprechend fielen die Abstimmungsergebnisse auch stets identisch aus.
Im Insolvenzverfahren ist damit nicht sehr viel zu erwarten. Allerdings muss auch hier überwacht werden, dass es angesichts der deutlichen Unterrepräsentierung der Inhaberschuldverschreibungs-Gläubiger nicht zu einer Benachteiligung der Anleger kommt.
Allerdings ergaben die Informationen bei der Gläubigerversammlung durchaus Anhaltspunkte, auf anderem Wege Schadensersatzansprüche der Anleger geltend zu machen. So stellt sich die Frage, wie z. B. den Wirtschaftsprüfern, die die Jahresabschlüsse der Gesellschaften testiert haben, die Lücke zwischen Buchwert und Zeitwert des Vermögens der WBG Leipzig-West in Höhe von immerhin 312 Mio. Euro verborgen blieben konnte, wenn tatsächlich eine ordnungsgemäße Prüfung stattgefunden hat.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass hier die Interessen der Anleger und die der Gesellschaft, welche durch den Insolvenzverwalter vertreten wird, keineswegs gleichlaufend sind. Der Insolvenzverwalter kann lediglich Ansprüche der Gesellschaft gegenüber Beratungsunternehmen geltend machen. Da hier jedoch zu vermuten ist, dass die Gesellschaft mit den Beratungsunternehmen zusammengewirkt hat, ist zweifelhaft, inwieweit hier Gelder für die Anleger realisiert werden können.
Dem gegenüber bestehen für die Anleger unter Umständen direkte Ansprüche gegen die beteiligten Beratungsunternehmen sowie gegen die Prospektverantwortlichen, welche sich auf Rückabwicklung des gesamten Beteiligungsverhältnisses und damit auf volle Rückzahlung des Einlagebetrages zuzüglich entgangenen Gewinns richten.
Da hierfür jedoch teilweise kurze Verjährungsfristen gelten, ist es dringend zu empfehlen, anwaltlichen Rat einzuholen, um nicht allein durch Zeitversäumnis berechtigte Ansprüche möglicherweise zu verlieren.
Rechtsanwältin
Daniela Gutermuth
guthermuth(at)
kaelberer-tittel.de
und
Rechtsanwalt Cord Veting
veting(at)kaelberer-tittel.de


