An dieser Stelle stellen wir regelmäßig Entscheidungen vor, die für geschädigte Anleger von entscheidender Bedeutung sind.
Weitere Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsgebieten können Sie über die Untermenüs abrufen. Die rot gekennzeichneten Urteile wurden jeweils von unserer Kanzlei oder (bis März 2004) von der Kanzlei Tilp & Kälberer erstritten.
Rechtsprechung aktuell
Fondsbeteiligungen - Bessere Chancen für geschädigte Anleger
OLG Koblenz stärkt Rechte der Anleger bei steuersparenden Fondsbeteiligungen - erhöhte Aufklärungspflicht der Banken
In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Koblenz die Rechte der Anleger, die in steuersparende Fondsbeteiligungen investieren, gestärkt. Bei der Anlage in Fondsbeteiligungen spielen Steuerzwecke oft eine erhebliche Rolle. Es wird sehr häufig gerade mit Hinweis auf Steuerspareffekte geworben, eine Fondsbeteiligung zu erwerben.
Problematisch hierbei ist jedoch, dass häufig die steuerliche Anerkennungsfähigkeit dieser Beteiligung keineswegs sicher ist. So kommt es oft im Nachhinein zu bösen Überraschungen mit dem Finanzamt.
Nun hat das OLG Koblenz in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Banken, die steuersparende Fondsbeteiligungen vermitteln, darauf hinzuweisen haben, wenn diese Steuersparmodelle auf einem neuartigen Konzept beruhen. Dann besteht nämlich für den Anleger das erhöhte Risiko, dass aufgrund der Neuartigkeit des Modells noch keine Steuerpraxis besteht und die Steuerwirksamkeit der Beteiligung deshalb nicht eintritt.
Steht die Steuerwirksamkeit der Beteiligung jedoch nicht fest, sind Banken, die eine solche Fondbeteiligung vermitteln, dem Anleger dann zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie nicht auf das besondere Risiko des neuen Steuermodells hinweisen, sondern lediglich allgemein über die Risiken von Steuersparmodellen aufklären.
Dies ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Rechte der Anleger von Fondbeteiligungen, die insbesondere auch für die zahlreichen geschädigten Anleger von Medienfonds, bei denen häufig ein solches neues Steuersparmodell angewendet wurde und bei denen nunmehr mit Rückforderungen des Finanzamtes zu rechnen ist, von großer Bedeutung ist.
OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.2006 - 6 U 150/06