Equity Pictures AG
Unser Angebot
Die Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG I mit Sitz in Grünwald bei München ist im Jahr 2001 aufgelegt worden, der Fonds hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2007. Die Mindestbeteiligung betrug 25.000,00 € und sah eine Fremdfinanzierung von 45 % des gezeichneten Kapitals vor. Der Fonds arbeitet mit einer Mittelverwendungskontrolle und einer Mindesterlösabsicherung. So soll nach den Prospektangaben die Platzierung der Mittel erst dann erfolgen, wenn eine Freigabe des Treuhänders vorliegt. Diese Freigabe wiederum war daran geknüpft, dass 80 % der Produktionskosten durch gesicherte Vorverkäufe bereits gedeckt sind. Als Mittelverwendungskontrolleur ist die TBG Steuerberatungsgesellschaft mbH in Berlin eingesetzt. Als Treuhänder fungiert die IPG Industrieprüfungsgesellschaft GmbH in Dortmund. Den Anlegern wurden steuerlich wirksame negative Einkünfte in Höhe von ca. 182 % bezogen auf das Eigenkapital in Aussicht gestellt.
Die Ausschüttungsprognose sah für das Jahr 2006 eine Ausschüttung von 56 % vor.
Nach den Durchsuchungen der Geschäftsräume der Equity Pictures AG durch die Staatsanwaltschaft München steht nun sowohl zu befürchten, dass die steuerlichern Verlustzuweisungen nicht anerkannt werden und darüber hinaus wird nach den bisher veröffentlichten Zahlen der Fonds die Ausschüttungsprognose vom 56 % im Jahr 2006 bei weitem nicht erreichen.
Betroffene Anleger haben in jedem Fall Ansprüche gegen den Vertrieb, der ihnen seinerzeit diese Anlage empfohlen hat. Hier ist im jeden Einzelfall darauf abzustellen, ob die Beratung, die zur Zeichnung dieser Anlage geführt hat anlage- und anlegergerecht gewesen ist. So stehen Fonds mit einer "Garantiestruktur" schon länger in der Kritik, es ist daher insbesondere von Interesse, ob der Berater auch auf die steuerlichen Risiken hingewiesen hat. Darüber hinaus können sich hier Ansprüche gegen die fremdfinanzierende Bank, die steuerlichen Berater, den Treuhänder und den Mittelverwendungskontrolleur sowie gegen die Fondsinitiatoren selbst ergeben. Um die Durchsetzbarkeit dieser Ansprüche abschließend beurteilen zu können, sind noch einige Recherchen erforderlich. In jedem Fall empfehlenswert ist allerdings ein Vorgehen gegen den seinerzeitigen Vertrieb.
Anleger, die ihre Ansprüche sichern wollen, sollten daher den hier herunterladbaren Fragebogen ausfüllen und mit samt den dort genannten Unterlagen uns zur Prüfung zusenden. Bevor irgendwelche kostenauslösende Maßnahmen ergriffen werden, halten wir selbstverständlich mit Ihnen Rücksprache und benötigen dazu dann Ihrerseits eine eindeutige Mandatierung.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, muss diese im Regelfall die Kosten für ein solches Verfahren übernehmen. Es reicht hierfür eine allgemeine Privatrechtsschutz. Bei Rechtsschutzverträgen die vor dem Jahr 2000 abgeschlossen sind, gibt es hier in der Regel gar kein Problem, bei jüngeren Verträgen haben einige Rechtsschutzversicherer eine Ausschlussklausel aufgenommen, dies müsste im Einzelfall überprüft werden.
Auch dies erledigen wir gerne für Sie.