Medienfonds VIP 3 und VIP 4
Rechtsschutzversicherungen
Soweit zum Zeitpunkt des Beitritts eine Rechtsschutzversicherung bestanden hat, ist diese grundsätzlich verpflichtet, die Kosten eines Prozesses gegen die VIP-Verantwortlichen und die beteiligten Banken zu übernehmen.
Nach anfänglichen Problemen mit einzelnen Versicherern erhalten wir die Deckungszusagen überwiegend ohne größeren Probleme.
Gern sind wir auch bereit, vorab eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen. Hierfür benötigen wir die Vertragsnummer Ihrer Versicherung und Ihren Zeichnungsschein mit den Beteiligungsdaten in Kopie.