Medienfonds VIP 3 und VIP 4
Prospekthaftung:
Musterverfahren gegen HypoVereinsbank und Dresdner Bank
Im Rahmen des Kapitalanlegermusterverfahrensgesetzes (KapMuG) werden alle entsprechenden Klageverfahren bis auf eines ausgesetzt. In diesem Verfahren werden dann bindend für alle eingereichten Klagen die grundsätzlichen Rechtsfragen geklärt.
Das Musterverfahren soll damit den Klägern einen Gang durch die Instanzen und die hieraus folgenden Kostenrisiken ersparen. Damit ist das Verfahren an sich für Anleger grundsätzlich positiv zu bewerten.
Ein Nachteil des KapMuG-Verfahrens ist dessen Dauer. Wir rechnen mit einer Verfahrensdauer von 2 Jahren. Ein weiterer Nachteil ist die leider wenig überzeugende und oftmals unklare Fassung des Gesetzestextes. Dies führt in der Praxis zu Auslegungsfragen und Ineffizienzen.
Grundsätzlich genügen zehn zulässige Anträge auf Durchführung eines Kapitalanlagemusterverfahrens, um sämtliche Kläger in dieses Verfahren zu zwingen. Sowohl bei VIP 3 als auch bei VIP 4 liegen dem Gericht ausreichend Anträge vor. Für VIP 4 ist am 15.11.2007 daraufhin ein Vorlagebeschluss erlassen worden, für VIP 3 erwarten wir einen entsprechenden Beschluss noch im Jahr 2007.
Nach dem KapMuG löst das Musterverfahren keine eigenen Gebühren aus, sondern ist Teil des erstinstanzlichen Verfahrens. Dies bedeutet, dass die Kostenbelastung für die gerichtliche Klärung für den einzelnen Anleger relativ gering ist.
Am Musterverfahren nehmen aber nur Anleger teil, die auch tatsächlich eine Klage eingereicht haben. Wird das KapMuG-Verfahren positiv abgeschlossen, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die anderen Verfahren gütlich gelöst werden bzw. der unterliegende Teil freiwillig zahlt.
Im Prinzip hat damit das KapMuG-Verfahren gerade für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung große Vorteile. Mit schnellen Ergebnissen ist allerdings leider nicht zu rechnen.
Ein weiteres Problem dürfte sein, dass das KapMuG nach derzeitigem Stand nur im Hinblick auf die HypoVereinsbank und die Dresdner Bank zulässig ist. Gegen die Commerzbank wird wohl kein KapMuG-Verfahren stattfinden. Prozesse gegen die Commerzbank müssen nach wie vor individuell geführt werden.
Zudem beschränkt das Oberlandesgericht München das KapMuG vor allem auf die sog. Prospekthaftungsansprüche. Andere Ansprüche gegen die HypoVereinsbank werden nach derzeitigem Stand nicht geprüft.