Pongs & Zahn AG
Bilanzen fehlerhaft - Genussscheinausschüttungen bleiben aus
Immer neue schlechte Nachrichten für Anleger der Pongs & Zahn AG, Berlin
Nachdem die Pongs & Zahn AG, Berlin, bereits im September ihre Anleger mit der Nachricht schockierte, auf die ausgegebenen Genusscheine im Geschäftsjahr 2008 keine Ausschüttungen leisten zu wollen, folgte Anfang Oktober die nächste Hiobs-Botschaft für Pongs & Zahn-Anleger.
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung stellte fest, dass die Jahresabschlüsse zum 31.12.2004 und zum 31.12.2005 erheblich fehlerhaft sind. Die Angaben in den Jahresabschlüssen sind teilweise fehlerhaft und missverständlich, die Beteiligungen z.T. nicht werthaltig, so dass ein erheblicher Wertberichtigungsbedarf festzustellen ist.
Pongs & Zahn Genussscheine wurden in größerem Umfang durch das Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch vertrieben. Von dort erhalten die von Driver & Bengsch geworbenen Genussscheinsinhaber nun dubiose Angebote zur "Interessenvertretung" gegenüber Pongs & Zahn. Es ist zweifelhaft, ob damit mehr erreicht werden soll, als von der eigenen Verantwortung beim Vertrieb der Genussscheine abzulenken.
Betroffene Anleger sollten ihre Möglichkeiten durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Paul Naacke
naacke(at)kaelberer-tittel.de
und
Rechtsanwalt Dietmar Kälberer
kaelberer(at)kaelberer-tittel.de

