Plansecur-Gruppe
Oberlandesgericht Frankfurt am Main erteilt vorbeugender Enthaftung von Finanzvertrieben Absage
Persönliche Haftung eines Plansecur-Beraters für die Vermittlung von LBB-Fonds 1
Mit Urteil vom 08.05.2007 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 10 U 105/06, einen Plansecur Berater zur Zahlung von 37.226,63 € Zug um Zug gegen Rückübertragung der Beteiligung am geschlossenen Immobilienfonds Bavaria Objekt-Baubetreuung GmbH & Co. Immobilien Verwaltungs KG - LBB Fonds 1 verurteilt.
Rechtsanwalt Kälberer, der diesen Prozess betreut hat: "Im vorliegenden Falle wurde nach den Feststellungen des OLG Frankfurt gar ein derartiger Fonds einer damals 52jährigen Anlegerin empfohlen, deren Anlageziel die sichere Altersvorsorge war. Nach unseren Erfahrungen sind ähnliche Empfehlungen an relativ sicherheitsorientierte Anleger auch bei anderen Anbietern kein Einzelfall gewesen."
Mit dieser Entscheidung wurde auch einer fragwürdigen vorbeugenden Enthaftung die Grundlage entzogen wurde. Im Haftungsfall soll nämlich weder die Plansecur Management GmbH & Co. Marketing & Service KG, noch die Firma Plansecur Management GmbH, noch der jeweilige Berater haften. Ein Beratungsvertrag und damit eine Haftung solle allein zu einer weiteren Plansecur Gesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung (deren Bezeichnung im Laufe des Prozesse auch noch wechselte) bestehen.
RA Kälberer bewertet diese Konstruktion: "Derartige vorbeugende Haftungskonstruktionen sind an sich eher für den grauen Kapitalmarkt kennzeichnend und stehen deshalb einem der größeren Finanzdienstleister mit Hunderten von Beratern schlecht an. Im vorliegenden Fall haben wir trotz entsprechender Recherchen erstmals durch die Klageerwiderung der Gegenseite Kenntnis von der Existenz des angeblichen Vertragspartners des Anlegers erfahren."
Die in Kassel ansässige Plansecur-Gruppe hatte jedoch in anderen - nicht von unserer Kanzlei betreuten - Verfahren mit dieser Strategie Erfolg. Gemäß einem Urteil des LG Münster vom 24.05.2006 (Az. 4 O 767/04, dortiger behaupteter Schaden € 104.487) hatte das LG Münster eine Haftung abgelehnt, da der Vertrag weder mit dem verklagten Plansecur-Berater, noch mit zwei weiteren (!!!) mitverklagten Firmen der Planseur Gruppe zustande gekommen sei.
Wenn aus Vorsichtsgründen bei derartigen Prozessen sogar drei Beklagte verklagt werden, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, bei zwei der Beklagten mit entsprechenden Kosten zu verlieren, weil i.d.R. nur einer haften wird. Dass dann nach dem Urteil des LG Münster eine - wie vermutlich auch die dortige Anlegerin und der dortigen Anwalt nicht erkennen konnte - vierte GmbH haften soll, zeigt die Gefährlichkeit dieser Konstruktion auf."