Ideenkapital-Filmfonds Mediastream I - III


Für die Anleger der von der Initiatorin Mediastream AG aufgelegten Medienfonds Mediastream I, II und III haben sich zwischenzeitlich die steuerlichen Risiken konkretisiert.

Die geschäftsführende Komplementärin des Fonds Mediastream III beispielsweise weist mit Schreiben an die Gesellschafter vom 30.07.2010 darauf hin, dass am 12.07.2010 geänderte Steuerbescheide für die Fondsgesellschaft betreffend der Jahre 2002 bis 2007 seitens des Finanzamtes München erlassen worden seien. Die Betriebsprüfung kam zu dem Ergebnis, dass die von der Fondsgesellschaft Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG mit der Sparkasse KölnBonn abgeschlossenen Schuldübernahmeverträge rechtlich als "abstrakte Schuldversprechen" anzusehen seien. Im Ergebnis führt dies dazu, dass im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Verträge (2002) jeweils ergebniswirksam eine Forderung zu aktivieren ist.

Nach – zeitverzögerter – Umsetzung der geänderten Steuerbescheide auf Anlegerebene sehen sich die Anleger nunmehr neuen Forderungen der Wohnsitzfinanzämter aufgrund geänderter persönlicher Steuerbescheide ausgesetzt.

Der Anlegerkreis muss nun die nachgeforderten Steuern zahlen oder nutzt bereits die Möglichkeit auf Beantragung der Aussetzung der Vollziehung durch die Fondsgesellschaft nach entsprechender Weisung, wobei bei dieser Variante entsprechende steuerliche Säumniszinsen fortlaufen.

Inwieweit eine Einlegung von Rechtsmitteln seitens der Fondsgesellschaften auf Ebene der Gesellschaft gegen den geänderten Grundlagenbescheid Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.

Einzig sicher in diesem Zusammenhang ist, dass eine entsprechende steuerrechtliche Auseinanderssetzung der Fondsgesellschaft gegen den geänderten Steuerbescheid sehr hohe Kostenrisiken für die jeweilige Fondsgesellschaft und den dahinter stehenden Anlegerkreis beinhaltet und die wirtschaftliche Situation der betroffenen Fondsgesellschaften zusätzlich belasten würde, soweit sich diese Risiken realisieren.

Bezogen auf den exemplarisch beschriebenen Fonds Mediastream III lässt die aktuelle Korrespondenz der geschäftsführenden Komplementärin vorausahnen, dass die Fondsgesellschaft möglicherweise über eine fixe Schlusszahlung, also den sogenannten fixen Kaufpreis, betreffend der Filmrechte seitens der Lizenznehmerin keine nennenswerten variablen Erlöse erzielen können wird.

So hat die Fondsgeschäftsführung des Mediastream III ankündigt, dass im ersten Halbjahr 2013 voraussichtlich lediglich 43 % bezogen auf die eigenfinanzierte Einlage bzw. ca. 25 % bezogen auf die Nominalbeteiligungshöhe zur Auszahlung gelangen sollen.

Vor dem Hintergrund der sich nunmehr deutlicher abbildenden wirtschaftlichen sowie steuerlichen Problematik besteht für die Anleger der Fondsgesellschaften Mediastream I, II und III dringender Handlungsbedarf.

Anleger sollten sich seitens Aussagen der Fondsgeschäftsführung bzw. Initiatoren nicht beschwichtigen lassen, sondern unbedingt selbst aktiv werden.

Aufgrund dieser Entwicklungen sollten die Zeichner sich rechtlich beraten und Ansätze prüfen lassen, die eine individuelle Rückabwicklung der Beteiligung anstreben.

Prüfungsgegenstand sollte beispielsweise sein, inwieweit über die steuerliche Situation vor Fondsbeitritt getäuscht bzw. über Risiken der Beteiligung nicht hinreichend bzw. unzutreffend aufgeklärt worden ist.

Eine anwaltliche Prüfung von Schadensersatzansprüchen aufgrund fehlerhafter Beratung empfiehlt sich dringend.

 

 

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Jur. Ingolf Heinke

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