MPC Sachwert Rendite-Fonds Österreich "Millennium Tower"
Auf die Anleger des MPC Sachwert Rendite-Fonds Österreich "Millennium Tower" Wien werden harte Zeiten zukommen, da sie eine Anlage besitzen, deren wirtschaftliche Entwicklung weit hinter den Prognoserechnungen zurückbleibt.
Im Februar 2011 übersandte die Fondsgesellschaft ihren Anlegern einen Kurzreport für die Jahre 2009/2010. Demzufolge ist die Fondsimmobilie nur noch 317,3 Mio Euro wert. Der Kaufpreis hatte 360 Mio. betragen, die Prognoserechnung ging von einem Verkauf der Immobile im Jahr 2013 zu einem Preis von 430 bis 445 Mio. Euro aus. Dies erweist sich als vollkommen unrealistisch.
Grund für den Wertverfall sind anhaltende Schwierigkeiten bei der Vermietung.
Auf dem Zweitmarkt der Initiatorin liegen die Kurse im ersten Halbjahr 2011 gerade noch zwischen 19 % und 24 % der Nominaleinlage.
Außerdem drohen der Fondsgesellschaft Probleme mit der finanzierenden Bank. Die Darlehensverträge enthalten offenbar Klauseln, die der Bank besondere Rechte einräumen, wenn der Verkehrswert der Immobilien oder die Mieteinnahmen unter eine vordefinierte Grenze fallen. Üblicherweise müssen dann weitere Sicherheiten geleistet werden, weil anderenfalls die Darlehenskündigung droht. Das würde die Fondsgesellschaft an den Rand der Insolvenz bringen.
In einem Schreiben an die Anleger vom 10. August 2011 versucht die Treuhänderin nun, die Probleme kleinzureden und damit Zeit zu gewinnen. Dabei ist Zeit gerade das, was die Anleger nicht haben.
Unserer Ansicht nach bestehen nämlich gute Aussichten der Anleger, gegenüber der beratenden Bank eine Rückabwicklung zu verlangen. Üblicherweise wurde bei der Beratung nicht über die Vertriebsprovisionen ("kick-backs") aufgeklärt und so das Eigeninteresse der Bank an einer Beteiligung des Anlegers verschleiert.
Diese Heimlichtuerei setzt sich übrigens auch bei der Fondsgesellschaft selbst fort: Auf Anfrage unserer Kanzlei im Namen eines Mandanten teilte die MPC Capital AG mit, keine Auskunft über die für seine Beteiligung gezahlte Vertriebsprovision geben zu können. Angeblich sei man zur Geheimhaltung verpflichtet.
Dass es so nicht geht, hat der Bundesgerichtshof in einer Reihe von Entscheidungen bereits eindeutig entschieden. Für den MPC Millennium Tower konnte unsere Kanzlei ebenfalls schon ein Urteil erstreiten.
Der Hinhaltetaktik der Initiatorin sollten die Anleger nicht auf den Leim gehen. Die Schadensersatzansprüche können schon bald verjähren. Deshalb sollte jeder Anleger prüfen lassen, ob in seinem konkreten Fall eine Rückabwicklung möglich ist. Kälberer & Tittel Rechtsanwälte sind hierbei gern behilflich.



