MHF Academy I und II
Nur auf den ersten Blick sind die Academy I und II - Anleger noch glimpflich davon gekommen. Nach einer Ausschüttung von ca. 94 % verbleibt an sich nur ein Kapitalverlust von ca. 10 % des angelegten Betrages. Bedeutend schlimmer sind die steuerlichen Probleme. Nach verschiedenen Prognosen dürften hier zumindest weitere Schäden von mindestens 30 % des gezeichneten Nominalkapitals zu erwarten sein. Dies ist leider aber nicht alles: Bei anderen Medienfonds werden die für die Schuldübernahme angelegten Gelder als Festgelder angesehen und die vermeintlichen Zinserträge über die Laufzeit verteilt und versteuert. Dies ist auch bei Academy I und II zu befürchten. Hieraus können bis zu weiteren 20 % Verlust resultieren. Schließlich erwirtschaftete das angelegte Kapital über 7 Jahre hinweg keine Erträge, was infolge der allgemeinen Inflation einen Wertverlust von ca. 10 % des Anlagebetrages zur Folge hatte.
Unterm Strich wird die Anlage nach unserer Einschätzung den Anlegern damit Verluste von über 50 % des Kommanditkapitals bescheren. Angesichts des Umstandes, dass im Emissionsprospekt als "worst case" eine 100 %ige Rückerstattung des Kapitals ohne Agio versprochen wurde, ein inakzeptabler Zustand. Zudem wurden in den meisten uns bekannten Fällen den Kunden in den Beratungsgesprächen mit der Bank eine bankgarantierte Rückzahlung zu 100 % und eine verbindliche Anerkennung des Fondskonzeptes durch die Steuerbehörden versprochen.
Tatsächlich war der Verlust in diesem Fonds von Anfang an vorprogrammiert. Der Produktionsdienstleister Franchise Pictures wurde von der Intertainment nämlich schon im Jahr 2000 verklagt. U. a. ermittelte auch das FBI gegen den Produktionsdienstleister. Der Commerzbank waren diese Vorgänge zwar sämtlich frühzeitig bekannt, gestört hat es sie beim Vertrieb jedoch nicht. In dem Prospekt werden diese Vorgänge kaum bzw. sehr verharmlost erwähnt.
Folge dieser Streitigkeiten mit der Intertainment war letztlich die Zahlungsunfähigkeit der Franchise Pictures. Nach Bekanntwerden der Insolvenz wurde gegenüber den Anleger noch lange behauptet, diese Insolvenz habe keine negativen Auswirkungen auf die zu erwartenden Erlöse. Dies war falsch, Folge war nämlich der weitgehende Ausfall der Erlöse aus sämtlichen Filmen.
Wenn mit den Anlegergeldern tatsächlich Filme produziert worden wären, hätten die Anleger einen Totalverlust erlitten. Glück im Unglück hatten die Anleger aber insoweit, als dass 74 % der Anlegergelder nach unserer Überzeugung nicht in Filmen, sondern als sog. Barwert bei der Commerzbank "hinterlegt" wurde.
Eine derartige Mittelfehlverwendung verhinderte zwar noch höhere Verluste, führt nun aber zu nachteiligen steuerlichen Folgen. Insbesondere kommen auf die Anleger sehr hohe Steuernachzahlungen und Säumniszinsen etc. zu.
Leider gab es auch die angebliche verbindliche Zusage des Finanzamtes zu keinem Zeitpunkt. Die Auskünfte des Finanzamtes erfolgten ohnehin nur unter dem Vorbehalt, dass die Angaben der Initiatoren richtig und vollständig waren. Dies waren sie aber nicht, bezeichnenderweise wurde die Mittelfehlverwendung nicht offengelegt.
Ärgerlich ist auch das Verhalten der Fondsgeschäftsführung. Transparenz sieht anders aus. Nicht umsonst wurde entgegen vollmundigen Versprechen der Prüfungsbericht auf der Informationsveranstaltung 2011 nicht ausgelegt. Auch anderweitig war und ist das Verhalten der Fondsgeschäftsführung inakzeptabel.
Zumindest für die Academy II Anleger gibt es noch immer eine in der Regel aussichtsreiche Möglichkeit, den ganzen Ärger zu beenden und die Schäden bei der Hauptschuldigen abzuladen - der Commerzbank.
Erfreulicherweise haben wir schon eine Vielzahl von Klagen gewonnen. In einem neueren Urteil des Landgerichts Berlin wurde auch ausdrücklich ein Prospektmangel wegen der unzureichenden Information über die Franchise Pictures bejaht.
Wichtig: Die Möglichkeiten zu klagen, haben die Academy II - Anleger aufgrund der drohenden Verjährung nur noch in diesem Jahr. Dabei verjähren die Ansprüche nicht erst zum 31.12.2012, sondern 10 Jahre nach dem jeweils individuellen Zeichnungs- oder Beitrittsdatum des einzelnen Zeichners.
Bei den meisten Academy I - Anleger dürften die Ansprüche hingegen wahrscheinlich zum 31.12.2011 verjährt sein, soweit nicht gerichtliche oder andere verjährungshemmende Schritte unternommen wurden.
Ihr Ansprechpartner
Achtung!
Ansprüche verjähren nach Ablauf von 10 Jahren ab Zeichnungsdatum
Beispiel:
Zeichnung am 15.11.2002
Verjährung am 15.11.2012
zu MHF Academy I / II
Landgericht Berlin
10 O 634/10 (28.07.2011)
10 O 651/10 (21.09.2011)
10 O 20/11 (08.12.2011)
Landgericht Frankfurt a.M.
2-21 O 565/10 (30.09.2011)
2-12 O 616/10 (07.10.2011)
2-19 O 515/10 (09.11.2011)
2-12 O 553/10 (09.12.2011)
2-25 O 649/10 (19.12.2011)
2-19 O 526/10 (29.12.2011)
2-21 O 584/10 (10.01.2012)
Landgericht Mannheim
9 O 437/09 (12.01.2011)
Landgericht Oldenburg
16 O 1980/10 (31.08.2011)
Landgericht Paderborn
2 O 567/10 (23.12.2011)
Landgericht Wuppertal
3 O 422/10 (14.09.2011)



