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Kälberer

EWiR 1995, 769

Kommentar zum Urteil des
LG Frankfurt/Main vom 12.6.1995 - 2/21 O 465/94

Leitsätze des Verfassers:

1.
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist bei Abschluß von Börsentermingeschäften von deutschen Privatanlegern über ausländische Banken begründet.

2.
Eine Gerichtsstands- und Rechtswahlklausel ist unbeachtlich, wenn hierdurch der deutsche Termin- und Differenzeinwand ausgeschlossen wird.

3.
Bei Banken ist gemäß § 818 Abs. 1 BGB zu vermuten, dass sie Nutzungen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz quartalsmäßig aufgezinst erzielen.

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