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Kälberer
EWiR 1995, 769
Kommentar zum Urteil des
LG Frankfurt/Main vom 12.6.1995 - 2/21 O 465/94
Leitsätze des Verfassers:
1.
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist bei Abschluß von Börsentermingeschäften von deutschen Privatanlegern über ausländische Banken begründet.
2.
Eine Gerichtsstands- und Rechtswahlklausel ist unbeachtlich, wenn hierdurch der deutsche Termin- und Differenzeinwand ausgeschlossen wird.
3.
Bei Banken ist gemäß § 818 Abs. 1 BGB zu vermuten, dass sie Nutzungen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz quartalsmäßig aufgezinst erzielen.