Inncona
Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet – Anlegern droht Totalverlust
Am 02.09.2008 wurde durch das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Bielefeld das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inncona Geschäftsführungs GmbH eröffnet (43 IN 978/08).
Die Gesellschaft warb für Kapitalanlagen in Form von als GmbH & Co. KG gestalteten Leasinggesellschaften. Dabei wurden von 10 % p.a. und ein Mittelrückfluss von 170 % über die Laufzeit von 8 Jahren in Aussicht gestellt.
Die Inncona Geschäftsführungs GmbH fungierte hierbei als Komplemantärin einer Vielzahl von GmbH & Co. KG's, bei der der einzelne Anleger einziger oder einer von nur wenigen Kommanditisten war.
Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens droht nun der Ausfall der Komplementärin. Dies kann insbesondere bei KG's, bei denen nur ein einzelner Kommanditist vorhanden war, zu einer Vollhaftung des bisherigen Kommanditisten (statt der auf die Kommanditeinlage beschränkten Haftung) für eventuelle Verbindlichkeiten der Gesellschaft führen.
Ferner sehen sich die Anleger möglicherweise auch Steuernachforderungen ausgesetzt, falls das Finanzamt die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gewährten Steuervorteile aberkennt.
Betroffene Anleger sollten sich deshalb von einem im Bank- und Kapitalanlagerecht versierten Rechtsanwalt beraten lassen.
Dies betrifft einerseits die aktuellen Möglichkeiten im Hinblick auf die GmbH & Co. KG, an der der Anleger beteiligt ist, aber auch Möglichkeiten, gegen den jeweiligen Anlagevermittler unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten vorzugehen. Hat der Vermittler den Anleger nicht vollständig und wahrheitsgemäß über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet. In diesem Fall muss der Vermittler das eingesetzte Kapital in voller Höhe zurückzahlen und erhält dafür die problematische Beteiligung.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Cord Veting
veting(at)kaelberer-tittel.de
