Hansa Treuhand "HS Mozart" und "HS Livingstone"
Bericht von der jährlichen Gesellschafter- und Treugeberversammlung der Schifffahrtsgesellschaften "HS Mozart" mbH & Co. KG und "HS Livingstone" mbH & Co. KG
am 8. Juli 2010 in Hamburg
Am Nachmittag des 8. Juli 2010 fand eine gemeinsame Gesellschafterversammlung der beiden genannten Ein-Schiff-Fonds statt. Auf dem Podium saßen
- Herr Michael Lange von der "Lange Finanzberatung GmbH", der - wenig überraschend - den Beiratsvorsitz führte,
- Herr Sönke Fanslow und
- Herr Klaus Gerken, beide vom Vertragsreeder (Hansa Shipping GmbH & Co. KG) und zugleich von der Initiatorin (Hansa Treuhand Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG),
- Herr Matthias Hondt (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei "Steinberg & Partner GmbH"),
- Frau Gabriele Lenz von der Treuhänderin des Fonds (AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand).
Praktischer Weise nehmen einige Personen auf dem Podium Doppelfunktionen wahr, wie etwa die Herren Fanslow und Gerken sowie Frau Lenz. Ein Bewusstsein, dass Doppelfunktionen zu Interessenwiderstreiten führen können scheint nicht vorhanden zu sein. Frau Lenz vertritt nicht nur Interessen der Privatanleger des Fonds, wie sie als Beirätin nach landläufigem Verständnis sollte, aber die Anleger haben sich ja beim Beitritt mit den Regelungen des Gesellschaftsvertrages einverstanden erklärt. Dass Herr Lange oder Frau Lenz an der Mozart mit Teilen ihres Privatvermögens beteiligt sind, ist nicht bekannt (s.u.).
Außer Herrn Lange befanden sich in der Versammlung im Publikum nicht wenige weitere Personen, die Anteile an der Fondsgesellschaft der "Mozart" und der "Livingstone" vermittelt haben. Einige quittierten jede interessierte Anfrage von Privatanlegern mit vorwurfsvollen Blicken, und machten dem Erstatter dieses Berichts wiederholt haltlose Vorwürfe, wie z.B. dass er den Prospekt nicht kenne, den Poolvertrag nicht gelesen habe usw. Ein Vertreter von Privatanlegern muss sich eben einiges gefallen lassen. Schließlich waren im Publikum noch die jeweils dritten Beiratsmitglieder zugegen, also Herr Dr. Kurt-Friedrich Ladendorf ("HS Mozart") und Karl Dieter Schröder ("HS Livingstone"). Herr Schröder ist nicht lediglich Privatanleger, sondern war gleichfalls aktiv am Vertrieb von Schiffsfonds beteiligt. Zu Herrn Dr. Ladendorf liegen uns keine Informationen vor. Herr Ebel war nicht anwesend.
Dem Schiffsregister zur "Mozart" haben wir entnommen, dass die Nord/LB dem Fonds das Fremdkapital zur Verfügung gestellt hat und Hauptgläubiger der Fondsgesellschaft ist.
Da der Berichterstatter vor der Versammlung lediglich von Anlegern der "Mozart" mandatiert wurde und über Anleger-Unterlagen zur "Mozart" verfügt, wird auf die "Livingstone" im Folgenden nur jeweils kurz eingegangen. Die Geschäftsführung der Fonds konnte Folgendes berichten.
Die Nord/LB hat in beiden Fonds darauf verzichtet, gemeinsam mit den beteiligten Hansa-Gesellschaften von den Anlegern die bereits erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 28% (Mozart) bzw. 34% (Livingstone) zurückzufordern. Stattdessen hat sich die Bank bereit erklärt, den Fonds als Betriebsmittelkredit eine Kreditlinie von jeweils 8 Mio. € einzuräumen. Die Zahlen der Geschäftsberichte 2009 weichen von den in dieser Versammlung bekannt gegebenen Daten leicht ab (Mozart: 9, Livingstone 8,5 Mio. €). Jedenfalls sind Nachschussanforderungen vorläufig kein Thema mehr. Der Abschluss dieser Neukredite ist in der Tat beachtlich, und vermutlich den guten Beziehungen von Herrn Ebel zur Nord/LB geschuldet. Nord/LB und Hansa Treuhand haben sicherlich zum Teil deshalb die Kredite vereinbart, weil sie wissen, dass Nachschussanforderungen bei den Privatanlegern zu Unwillen führen, rechtlich nur über die Bank einforderbar sind und selten zu über 80% eingezahlt werden.
Allerdings werden nun die beiden Fonds bis mindestens 2015 keine Ausschüttungen mehr leisten können. Dies haben die Vertreter der Reederei bzw. des Initiators optimistisch geschätzt. Wie hoch die Kreditlinie von bis 8 Mio. € auch immer in den beiden Fonds in Anspruch genommen werden muss, die Fondsgeschäftsführung rechnet offenbar damit, dass sehr bald wieder eine Chartervereinbarung getroffen werden kann, die nicht nur die Betriebskosten der Schiffe abdeckt (sogenannter "Break-even"), sondern auch noch den neuen Betriebsmittelkredit in zwei Jahren zurückführen kann. Es bestehen jedoch keine konkreten Anhaltspunkte dafür. Die derzeitige Charter der "Mozart" liegt bei 6.400 USD/Tag, der Break-Even bei etwa 15.000 USD/Tag. Bei der "Livingstone" wurde der Break-even mit 15.800 USD/Tag angegeben, die Charter beträgt zur Zeit 6.750 USD/Tag. Der Markt für Containerschiffe ist immer noch von Überkapazitäten geprägt, sodass Experten schätzen, dass sich die Charterraten und Schiffspreise wohl erst ab 2013 wieder normalisieren werden. Die Mehrzahl der Experten ist der Meinung, dass sich die Charterraten für Containerschiffe erheblich unter den Raten normalisieren werden, die zwischen 2004 und 2008 erzielbar waren. Diese Raten seien deutlich überhöht ungerechtfertigt gewesen (Herr Lange dagegen streute gezielt die Behauptung, ein anderes Schiff der Hansa Treuhand habe bereits wieder eine Charter abgeschlossen, die in der Höhe an diejenigen überhöhten heranreicht, die zwischen 2004 und Anfang 2008 gezahlt wurden; Herr Lange wird in der Branche der geschlossenen Fonds als "Märchenonkel" bezeichnet).
Anleger der "Mozart", die sich Hilfe vom Pool erhoffen, müssen leider enttäuscht werden. Der im Prospekt abgedruckte "Poolvertrag", der mehreren Schiffen bei den Einnahmen einen Schutz vor großen Schwankungen in Krisenzeiten geben soll, ist nach den uns vorliegenden Informationen bereits wenige Monate nach Auflegung des Fonds Makulatur geworden. Das Prospektversprechen eines "Ausgleichs der Risiken, die sich aus Marktschwankungen ergeben" (§ 2 Abs. 1 Satz 2 des prospektierten Poolvertrages), ist wohl effektiv ausgehebelt worden. Der Pool mit den vier Containerschiffen "Mozart", "Beethoven", "Colon" und "Caribe" sah vor, dass die vier Schiffe ihre (Charter-) Einnahmen in einen Topf zahlen und jeder der vier Fonds sich dann ein Viertel herausnimmt (im Einzelnen: § 3 Abs. 1 des Poolvertrages). Etwa seit 2005 sind die Schiffe "Colon" und "Caribe" allerdings an die dänische Großreederei Maersk verchartert, zu der sehr guten Rate von 36.000 USD/Tag. Über diese lukrative Vercharterung wurden und werden die Anleger der "Mozart" zwar leider oft informiert. Der Poolvertrag konnte aber laut Prospekt zum 31.12.2006 gekündigt werden und daran wurde frühzeitig angesetzt. Die weiteren Angaben der Fondsgeschäftsführung und des Beirates zur Änderung und Durchführung des Pools sind widersprüchlich, wenn nicht sogar in einigen Publikationen (Geschäftsberichte, Zwischenberichte und Protokolle) irreführend und falsch. Der Pool wird mal als "C-44", mal als "C-43" bezeichnet. Die Vereinbarung wurde entweder im Dezember 2004 (so Zwischenbericht 2009) getroffen, oder im Jahr 2005 (Textblock, der in den Versammlungsprotokollen verwendet wird). Im Geschäftsbericht 2009 findet sich die Darstellung, wonach aufgrund einer in 2005 getroffenen Vereinbarung der Poolausgleich dergestalt erfolge, dass die Schiffe "Colon" und "Caribe" nur mit einer Charterrate von 25.950 USD/Tag am Pool teilnähmen. Im Protokoll der Versammlung vom 29. April 2005 findet sich die Darstellung, dass "die von ‚HS Colon’ und ‚HS Caribe’ zu leistenden Poolbeiträge von jährlich 240.000 US$ … bis zum Ablauf von deren Chartern in 2010/2011 zu leisten sind." Im Protokoll zur Versammlung vom 21. Mai 2007 heißt es, "aufgrund der erhaltenen Pool-Zahlungen von EUR 1 Mio. konnte im Berichtsjahr" (also 2006) "trotz erhöhter Kosten im Betriebsbereich und bei den Zinsen ein deutlich erhöhter Betriebsüberschuss erzielt werden …". Im Beiratsbericht im Geschäftsbericht 2008 heißt es über die Jahre 2009 - 2011, "von Caribe + Colon kommen bis 2011 Pool-Zuschüsse von ca. 160.000€ p.a.". Widersprüche zwischen diesen verschiedenen Aussagen sind nicht auflösbar. Von der Fondsgeschäftsführung waren auf der Versammlung hierzu leider keine Erläuterungen zu erhalten, sondern nur Hinweise, man sei immer um Information und Transparenz bemüht und alles sei den Anlegern gegenüber erläutert worden. Die Mitarbeiter der Hansa Treuhand scheinen die einseitige Berichterstattung derart verinnerlicht zu haben, dass ihnen geradezu physische Blockaden zu verhindern scheinen, dass ihnen eine klare Darstellung des Pools über die Lippen kommt. Wenn die Herren Lange und Fanslow zu einer Erläuterung ansetzten, versprachen sie sich regelmäßig zumindest in Währung, Jahreszahl oder Tausender-Kommastelle.
Immerhin fand sich ein Teilnehmer, der sein Verständnis der Berechnungsweise erläuterte. Danach wendet die Hansa Treuhand wohl eine für die "Mozart" (und die im Flottenfonds III befindliche "Beethoven") sehr ungünstige Berechnungsweise an. Eine Poolung finde nur noch zwischen "Mozart" und "Beethoven" statt, von den Schiffsfonds "Colon" und "Caribe" kommen nur geringfügige und gedeckelte Ausgleichszahlungen. Die Schiffe "Colon" und "Caribe" nehmen also seit langem nicht mit ihren tatsächlichen Raten von 36.000 USD/Tag oder mit ihren 2005-Chartern von 25.950 USD/Tag am Pool teil, sondern nur mit einer festen Ausgleichszahlung von maximal je 667 USD/Tag. Fahren also etwa die "Mozart" und die "Beethoven" mit einer Charterrate von 6.000 USD/Tag, so nehmen "Colon" und "Caribe" in der Weise am Pool teil, wie wenn sie Raten von lediglich 6.667 USD/Tag erzielten. Es scheint also zuzutreffen, dass die "Mozart" in 2010 trotz Pools nur Charter- und Pooleinkünfte von 6.801 USD/Tag einnehmen wird (Geschäftsbericht 2009, Seite 5). Von einer Poolteilnahme, ja überhaupt von einem Pool, kann also, wenn diese Verteilungsgrundsätze angewendet wurden und werden, eigentlich nicht mehr gesprochen werden.
Der Berichterstatter hat von der Fondsgeschäftsführung sämtliche Poolabrechnungen der vier Schiffe seit 2004 sowie den genauen Wortlaut der Änderungsvereinbarung angefordert, aber bislang nicht erhalten.
Bei der "Livingstone" fahren zur Zeit beide Schiffe des "C-49"-Pools (Livingstone und Humboldt, in der Leistungsbilanz 2008 wird der Pool "C-48" genannt) mit gleich hohen Chartereinnahmen, sodass hier kein Verteilungsproblem wie bei der Mozart besteht. Ein Problem ist allerdings die gleichfalls niedrige Charter, die den Fonds bis an seine Grenzen und vielleicht auch bald über seine Grenzen hinaus belasten wird. Dem Berichterstatter liegt das Fondsprospekt nicht vor. Ob hier rechtliche Möglichkeiten für Anleger bestehen, sollten die Anleger von einem Fachanwalt prüfen lassen.
Der Berichterstatter stellte die Frage, wie hoch denn die Wahrscheinlichkeit sei, dass es mit Ablauf der guten Charterverträge von "Colon" und "Caribe" zugunsten der "Mozart" in 2010/2011 wieder zu einer vollen Poolung kommen werde, also wie prospektiert. Wenn diese beiden Fonds eine Anschlusscharter erreichen könnten, die wieder weit über der Charter von "Mozart" und "Beethoven" liege, dann wären die "C"-Fonds doch gut beraten, dem Pool weiter möglichst weitgehend fernzubleiben. Hierauf reagierten die Herren Gerken und Fanslow mit Achselzucken. Diese Reaktion ist unbefriedigend, weil doch sie selber oder von ihnen gesandte Vertreter die Poolkommission bilden (§ 5 Abs. 1 Poolvertrag). Wer anders als sie und die Beiratsvorsitzenden von "Colon" und "Caribe" (beides: Michael Lange) tragen die Verantwortung für die geheimnisvolle Aushöhlungsvereinbarung von 2004 oder 2005 und wer anders als sie werden nach Abschluss von Anschlusschartern für "Colon" und "Caribe" in Kürze darüber entscheiden, welcher Teil der Chartern dieser beiden Schiffe in Zukunft in den Pool fließt ?
Der Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung des Fonds "Mozart" für 2009 für "Sonstige betriebliche Aufwendungen", der sich von 2008 auf 2009 verzehnfacht hat, erklärt sich, wie der Wirtschaftsprüfer Herr Hondt erläuterte, mit der Bildung einer Drohverlustrückstellung, die aus buchhalterischen Gründen schon im Dezember 2009 bilanzwirksam werden müsse. Der Berichterstatter fragte, ob sich in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen vielleicht der "Gravitationsschaden" oder so ähnlich niederschlage, und bekam von Herrn Lange die gereizte Antwort, dass seine Aufgabe nicht darin bestehe, branchenunkundigen Anlegervertretern die Grundlagen der maritimen Welt beizubringen. Es könne natürlich nur "Kavitationsschaden" heißen. Der Berichterstatter, dem das schon klar war, regt an, dass sich Herr Lange wenigstens einen kleinen Teil seines Wissens im Bereich Schifffahrt an die Herren Fanslow und Gerken und deren Mitarbeitern weitergeben möge, die den Geschäftsbericht 2009 zu verantworten haben. Auf Seite 14 werden dort die Anleger schwarz auf weiß über einen "Rudergravitationsschaden" informiert, der immerhin zu 6 Tagen Werftaufenthalt und 32 Tagen Aufliegezeit geführt haben soll. Schiffe der Hansa Treuhand scheinen tatsächlich Probleme mit der Erdanziehung zu haben. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass die Hansa Treuhand ein sehr professionelles Unternehmen ist, aber hier herrscht wohl folgendes Verständnis vor: Geschäftsberichte sind eine mehr oder weniger lästige Pflicht gegenüber Anlegern, die meist gar nicht gelesen werden.
Die Beschlüsse, jeweils Nrn. 6 und 7 der Tagesordnungen, wurden - wie üblich - mit überwältigender Mehrheit angenommen. Nach Angaben der Geschäftsführung waren bei der "Mozart" von 21.593.000 möglichen Stimmen 53,31% persönlich anwesend oder vertreten, bei der "Livingstone" von 18.497.000 möglichen Stimmen 48,79%. Der Berichterstatter, der nur zur "Mozart" bevollmächtigt war, stimmte für die von ihm vertretenen Anleger wie folgt ab:
- Genehmigung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009:
"Ja"
- Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2009:
"Enthaltung"
- Entlastung des Beirates für das Geschäftsjahr 2009:
"Nein"
- Festsetzung der Beiratsvergütung für das Geschäftsjahr 2009:
"Nein"
- Beschlussfassung zur Neuregelung Erbnachweis:
"Nein"
- Entlastung der Treuhänderin für das Geschäftsjahr 2009:
"Enthaltung"
Die Gegenstimmen und Enthaltungen im Einzelnen sollten dem Versammlungsprotokoll entnommen werden können.
Unter "Verschiedenes" ging Herr Fanslow erfreulicher Weise noch ausführlich auf unser Rundschreiben vom 24. Juni 2010 ein, das wir bekanntlich an die im Handelsregister eingetragenen Anleger versandt haben. Es überwogen unfreundliche Töne, es war nur von "einem Anleger-Rundschreiben eines Berliner Rechtsanwalts" die Rede. Vor allem aber war eine inhaltliche Auseinandersetzung sehr dürftig. Wir fühlen uns sehr weitgehend in den Inhalten seines Rundschreibens bestätigt und möchten daher auch an dieser Stelle auf die wenige substantielle Kritik gar nicht eingehen.
In Sachen Transparenz halten sich die Verantwortlichen der Hansa Treuhand für vorbildlich. Das ist offensichtlich nicht vollumfänglich zutreffend. So lobenswert eine jährliche Information der Anleger auch ist, in wichtigen Details bestehen Lücken oder es findet sich sogar Desinformation. Es ist ja z.B. erfreulich, dass sich im Geschäftsbericht 2009 die Prognose für Einnahmen der Fonds in 2010 von 6.801 USD/Tag nach Poolverteilung findet, ärgerlich ist aber, dass eine solch harte Zahl und die Aushöhlung der Pools den Anlegern erst jetzt so deutlich mitgeteilt wird. Wir befinden uns in einer Krise, die in ihrer Stärke überrascht haben mag. Dass aber irgendwann wieder eine Krise eintreten würde, ist für erfahrene Marktteilnehmer nicht überraschend. Genau zur Absicherung von Krisen fährt die "Mozart" in einem Pool. Die meisten Privatanleger müssen nun erstmals erkennen, dass der prospektierte Pool offenbar von Anfang an ausgehöhlt ist.
Nach unserer Einschätzung sollte Herr Lange seinen Beiratsvorsitz niederlegen, weil er ungefähr zur Zeit des Beitritts der Anleger der "Mozart" ganz wesentlich für die Aushöhlung des Poolvertrages eingetreten ist. In den Unterlagen zur Treugeber- und Gesellschafterversammlung 2005 heißt es: "Die Schiffe "HS Colon" und "HS Caribe" waren durch deren Beirat aufgefordert worden, von ihrem Recht auf Kündigung der Poolverträge zum 31. Dezember 2006 Gebrauch zu machen …", dann folgt die ab 2005 übliche, unklare Beschreibung des Inhalts der Pool-Änderungsvereinbarung "Letztlich ist man übereingekommen den Chartereinnahmepool auch über den Kündigungstermin hinaus fortzusetzen, wenn für eine seitens der Geschäftsführung favorisierten langfristigen Chartervereinbarung die obigen Schiffe ab 01. Januar 2007 mit ihrer bisherigen Tagesrate von USD 25.950 am Poolausgleich teilnehmen. … Das stellt eine Ergebnisverbesserung gegenüber der Prospektkalkulation dar, denn darin ging man davon aus, dass z.B. das "HS Mozart" lediglich seine eigene Charterrate von USD 24.600 täglich vereinnahmt." Wie sich die Ergebnisse der "Mozart" durch die Aushöhlungsvereinbarung verbessern, werden die Anleger in den kommenden 5 Jahren oder länger erfahren.
Ähnliches gilt für die Beirätin Frau Lenz, die ebenfalls seit 2005 dem Beirat der "Mozart" angehört. Sie arbeitet seit Bildung des Beirates der Mozart, also schon zur Zeit, als die Pool-Aushöhlungsvereinbarung getroffen wurde, darin mit. Die AGR sollte besser eine Person ohne private finanzielle Interessen entsenden.
Herr Lange und Frau Lenz haben bei ihrer Beiratswahl, soweit erkennbar, den Anlegern nicht mitgeteilt, dass sie zumindest an dem Fonds "HS Colon" beteiligt sind, laut Handelsregister mit jeweils 50.000,- €. An als "Mozart" sind sie beide laut Handelsregister finanziell nicht beteiligt. Beteiligungen an der "HS Caribe" sind dem Verfasser dieses Berichts nicht erkennbar, weil er zur Zeit nicht über deren Handelsregisterauszug verfügt.
Derartiges Verhalten ist mit dem üblichen Verständnis von Beiräten als Vertreter der Anleger nicht vereinbar. Nun kann ein Emissionshaus den Beirat durchaus auch in einer Weise ausgestalten, die die Vertretung von Anlegerinteressen behindert oder unmöglich macht. Im Gesellschaftsvertrag der "Mozart" findet sich beispielsweise keine Aussage über die Funktion des Beirates, er nennt vielmehr lediglich Befugnisse und enthält Verfahrensvorschriften. Vielleicht soll also der Beirat vor allem der finanziellen Versorgung der Beiratsmitglieder dienen. Man sollte aufrichtigerweise die Privatanleger bei der Beiratswahl gar nicht mit abstimmen zu lassen.
Die betroffenen Personen sind eingeladen, eine Beteiligung an der "Mozart" nachzuweisen. Möglicherweise sind sie ja über die Treuhänderin AGR am Fonds beteiligt, denn die Treugeberdaten wurden der Kanzlei des Verfassers nicht mitgeteilt, nicht einmal Name, Wohnort und Beteiligungshöhe. Der Verfasser kann nur die ihm zugänglichen Daten auswerten. Danach bleibt ein erhebliches "Geschmäckle", wenn ein Beirat zulasten der Anleger, die er vertreten sollte, in die Geschicke des Fonds eingreift, und selber persönlich mit einer anderen Fondsbeteiligung von dem Eingriff profitiert. Die Beträge mögen für einen langjährigen Großvermittler oder für eine höhere Angestellte der AGR gering erscheinen, für andere Anleger sind sie es nicht. Der Fonds "Mozart" wird sicher lange Zeit damit zu kämpfen haben.
Es ist in aller Regel davon abzuraten, dass Anleger den Vermittler zur Vertretung auf der Gesellschafterversammlung bevollmächtigen, der ihnen die Beteiligung vermittelt hat. Dieser bezieht nämlich in vielen Fällen von der Fondsgesellschaft nach dem Beitritt noch Bestandsprovisionen, und zwar dafür, dass der Anleger sein investiertes Geld auch in schwierigen Zeiten im Fonds belässt, angeforderte Nachschüsse leistet und nicht zu einem Kapitalanlegeranwalt geht.
Die Kanzlei wird in diesen Fonds weiterhin recherchieren und bietet ausstiegswilligen Anlegern gerne an, die Umstände ihres Beitritts auf rechtliche Möglichkeiten zu prüfen.
Angebot zur Abfindung von Anlegern der Schifffahrtsgesellschaft "HS Mozart" mbH & Co. KG vom 14. Juli 2010
Berlin, 15. Juli 2010
In mindestens einem Fall hat ein Anleger des Schiffsfonds "Mozart" von einem Herrn Michael Krafft (Michael Krafft Finanzmanagement, Kanzlei für Finanzmanagement, Weilburg) ein Angebot zur Übernahme der Beteiligung zu 52% des Nennwertes der Beteiligung erhalten.
Dies ist insofern erstaunlich, als auf dem Zweitmarkt der Hansa Treuhand bis vor einigen Monaten für Ihre Beteiligung nur etwa 30% angeboten wurden. Mit der Versendung des Geschäftsberichts 2009, der die sehr schlechten Zukunftsaussichten Ihrer Beteiligung offenbarte, hat sich der Wert Ihrer Beteiligung in den letzten Wochen sogar noch weiter verringert.
Wir vermuten, dass hinter diesem Angebot die Hansa Treuhand oder Herr Ebel stehen. Man befürchtet möglicherweise eine große Anzahl von Klagen. Das erhöhte Abfindungsangebot ist vermutlich ein erster Erfolg der Transparenzbemühungen, also unseres Rundschreibens vom 24. Juni 2010 sowie unseres Engagements auf der Gesellschafter- und Treugeberversammlung vom 8. Juli 2010.
Sollten Sie auf das "Ankaufangebot" des Herrn Krafft reagieren und Ihr Interesse bekunden, sollte Ihnen daraufhin ein Angebot unterbreitet werden, und sind weiter auch die Bedingungen des Angebotes akzeptabel, so besteht die Hoffnung, dass Sie ohne das Risiko eines Gerichtsverfahrens, der möglichen Belastung mit Anwaltsgebühren mit einem noch vertretbaren Geldbetrag aus dem schlechten Fonds herausgelassen werden.
Mit einer Klage können Sie weit über 70% des Nennwertes Ihrer Beteiligung erlangen, wenn die Klage Erfolg hat (grob: Nennwert zzgl. Agio und abzügl. 28% Ausschüttungen). Für die Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit kommt es wesentlich auf Ihre individuellen Umstände beim Beitritt an; zu Prospektmängeln liegen uns Anhaltspunkte vor, wir recherchieren aber noch. Zu einem Abzug von Steuervorteilen darf es nach geltendem Recht nicht kommen, weil der Schadensersatz aufgrund des Urteils grundsätzlich steuerbar ist.
Mit einem Klageverfahren kann auch die Hoffnung verbunden werden, individuell mit der Gegenseite ein erhöhtes Abfindungsangebot zu erlangen.
Wir beraten Sie diesbezüglich gern.


