Riesenradfonds Great Wheel
Riesenradfonds Great Wheel ("Global View") - Totalverlust für Anleger?
Anleger der zwischenzeitlich aufgrund wirtschaftlicher Schieflage sowie fehlender Transparenz fortgesetzt in den Schlagzeilen befindlichen Fondsgesellschaft Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG befürchten zwischenzeitlich berechtigt einen Totalverlust der geleisteten Einlage.
Die Informationspolitik der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sowie der Treuhandgesellschaften der im Regelfall mittelbar in Form einer Treugeberstellung beteiligten Anleger fällt bislang unzureichend aus und ist auch in der vorliegenden Situation als restriktiv zu bezeichnen.
Spätestens nach der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 07.08.2009 wurde dem Gesellschafterkreis das ganze Ausmaß der wirtschaftlichen Schieflage des Fonds deutlich.
Die jeweiligen Projektgesellschaften für die einzelnen geplanten Riesenräder in Peking, Berlin und Orlando bzw. dahinter stehenden Holdinggesellschaften stehen aktuell vor dem wirtschaftlichen Aus.
Die Projektgesellschaft Peking beispielsweise ist im Bau des Fundaments "stecken" geblieben und steht zwischenzeitlich unter der Zwangsverwaltung eines durch die HVB eingesetzten externen Zwangsverwalters. Der Fondsgesellschaft ist insoweit diesbezüglich bisweilen weitere Einflussnahme auf den Geschäftsbetrieb der Holding bzw. der Projektgesellschaft Peking selbst entzogen. Dies könnte bedeuten, dass die Fondsgesellschaft das Projekt Peking vollständig abschreiben muss.
Das Projekt Berlin ist über den Grundstückserwerb und Projektierungsarbeiten im wesentlichen nicht hinausgekommen. Das Projekt Orlando blieb bislang offensichtlich in der Projektierungsphase verhaftet.
Jeweils konnte bislang keine notwendige Fremdfinanzierung erzielt werden.
Die Delbrück Bethmann Maffei AG hat den Projektgesellschaften eine minimale Zwischenfinanzierung / Kreditrahmen, zum Teil zeitlich knapp befristet, zur Verfügung gestellt.
Hier muss sich den Anlegern der Verdacht aufdrängen, dass mit diesen Maßnahmen der Delbrück Bethmann Maffei AG als alleinigen Gesellschafterin der geschäftsführenden DBM Fonds GmbH die jeweiligen Projektgesellschaften nunmehr bis auf Abruf noch "künstlich beatmet" werden.
Angekündigte Gesellschafterversammlungen werden monats- bzw. quartalsweise trotz der prekären wirtschaftlichen Situation der Fondsgesellschaft verschoben.
Verwundern muss in diesem Zusammenhang auch, dass die Treuhandkommanditistin "Zehnte Paxas Treuhand- und Beteiligungsgesellschaft" sich bislang nach unserer Kenntnis nicht gegenüber den Anlegern als jeweilige Treugeber erklärt hat, inwieweit sie nunmehr die Durchführung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung unter Bezugnahme auf den zugrunde liegenden Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft erzwingt, obwohl zwischenzeitlich weitere Zeit verstrichen ist. Die Treuhandkommanditistin selbst hatte zuletzt erheblichen Aufklärungsbedarf reklamiert. Mit Schreiben vom 03.02.2010 teilte die Treuhandkommanditistin den Treugebern mit, einen solchen Schritt verfolgen zu wollen, soweit nicht bis Ende Februar 2010 ein entsprechendes Einladungsschreiben seitens der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft versandt worden ist.
Zudem hatte die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG den Anlegern schriftlich mit Schreiben vom 05.02.2010 erklärt, sie unterstütze als Produktvermittlerin die Treuhandkommanditistin bei Wahrnehmung von Anlegerrechten.
Aufgrund dieser Entwicklungen kann den betroffenen Anlegern nur geraten werden, sich rechtlich beraten zu lassen.
Zwischenzeitlich aktuell im Raum stehende "Abfindungsangebote" sollten kritisch hinterfragt werden und keinesfalls ohne weitergehende rechtliche Prüfung angenommen werden.
Die Bildung von einer Plattform geschädigter Anleger zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche ist sinnvoll und wird von unserer Kanzlei forciert bzw. unterstützt.
Wirkliche Einflussnahme gegenüber der Geschäftsführung auf Gesellschaftsebene zur Schaffung von notwendiger Transparenz ist nur dann möglich, wenn sich eine große Anzahl von Anlegern zusammenfindet und koordiniert vorgeht. Auch wenn wir uns als Anwälte auf eine gerichtliche Rückabwicklung konzentrieren wollen, ist unsere Kanzlei gerne behilflich und vertritt Anlegerinteressen gegebenenfalls auf Gesellschaftsebene.
Kritisch von Anlegern sollten aus unserer Sicht jedoch Bestrebungen von sogenannten Aktionsgemeinschaften hinterfragt werden, die beispielsweise in sehr "optimistischer Weise", möglicherweise vorschnell, die Fortführung der Gesellschaft mit neuer Geschäftsführung als momentan alleiniges zu verfolgendes Lösungsmodell für den geschädigten Anlegerkreis propagieren. Der Austausch einer Geschäftsführung kann grundsätzlich betrachtet sinnvoll sein, doch sollte das damit angebotene neue Konzept kritisch auf dessen fundierte Ausarbeitung sowie Umsetzbarkeit hinterfragt werden. Der Anleger sollte eine sich ins Gespräch bringende mögliche denkbare neue Geschäftsführung zuerst immer auf deren wirtschaftlichen Eigeninteressen hin überprüfen, die oftmals nicht deckungsgleich mit Anlegerinteressen liegen werden.
Wir vertreten bereits zahlreiche Anleger dieses Fonds und sind mit der Vorbereitung von Schadensersatzklagen gegen Banken sowie der Prüfung von Ansprüchen gegenüber Prospektverantwortlichen befasst.
Wir empfehlen Ihnen, die rechtlichen Ansätze zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen einer rechtlichen Beratung auszuschöpfen und entsprechend geltend zu machen.
Ein weiteres Vorgehen wäre dann im Rahmen einer individuellen mandatsbezogenen Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die vermittelnden Banken sowie den Prospektherausgebern genauer herauszuarbeiten.
Ansatzpunkt wäre dabei, dass die Berater der mit dem Vertrieb befassten Banken seinerzeit dem Anleger nicht mitgeteilt haben, in welcher Höhe die beratenden Banken Vertriebsprovisionen erhalten haben.
Nach BGH-Rechtsprechung wurde entschieden, dass gegenüber dem Anleger offen gelegt werden muss, in welcher Höhe der Anlageberater eine Provision für den Vertrieb der Beteiligung erhält. Geschieht dies – wie oft üblich – nicht, kann der Anleger allein deswegen eine Rückabwicklung der Beteiligung, d.h. Rückzahlung des eingesetzten Kapitals nebst Zinsen und Befreiung von steuerlichen und weiteren wirtschaftlichen Schäden verlangen.
Weiterhin sollte der Ansatz einer fehlerhaften Aufklärung in der Beratung des Anlegers darüber geprüft werden, inwieweit betreffend dieser Beteiligung offensichtlich Investitionen durch die Fondsgesellschaft bereits vorgenommen wurden, ohne dass eine gesicherte Finanzierung der jeweiligen Projekte bestanden hätte.
Zudem sind gegen Prospektverantwortliche Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung zu prüfen. Nach Mitteilung des Versammlungsleiters der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2009 (Niederschrift der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 07.08.2009) liegt ein diesbezüglicher Verjährungseinredeverzicht der DBM Fonds Invest GmbH sowie DIL-Deutsche Immobilienleasing bis zum 31.12.2010 vor.
Wünschen Sie hinsichtlich Ihrer Beteiligung „Global Wheel“ mehr Informationen bzw. wollen Sie eine Plattformbildung geschädigter Anleger unterstützen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf oder übersenden Sie uns Ihren Zeichnungsschein in Kopie.
