Medienfonds VIP 3 und VIP 4

Schadensbegrenzung auf Gesellschafterebene

Auf der Gesellschafterebene haben wir uns bemüht, Mehrheiten dafür zu gewinnen, um die Reinvestition etwaiger liquider Mittel und eine effektive Kontrolle der Geschäftsführung zu erreichen. Leider hat sich die Mehrheit der Gesellschafter - wie dies in Fonds üblich ist - auch hier eher passiv verhalten. Selbst kostenintensive Rundschreiben haben nur wenig bewirken können. Der Treuhänder verfügte über ca. 60 % der Stimmen und konnte damit faktisch alle anderen Anleger überstimmen.

Positiv war, dass unsere Bemühungen und die der Kollegen dazu geführt haben, dass sich die frühere Geschäftsführung wenigstens zu einer Einrichtung von Anlegerbeiräten zur Kontrolle der Geschäftsführung bereiterklärt hat. Positiv war auch, dass ein gewisser Dialog mit der Geschäftsführung hergestellt und für die Zukunft eine höhere Transparenz erwartet werden konnte.

Dies alles ist mit der kürzlich erfolgten Auswechslung der Geschäftsführung wieder in Gefahr.

Gesellschafterversammlungen am 13.12.2007 und 14.12.2007

Die Gesellschafterversammlungen am 13.12.2007 bzw. 14.12.2007 werden entscheidend dafür sein, ob der Fonds weiteres Geld vernichtet. Alle Anleger müssen bedenken, dass die Gelder aus den Schuldübernahmen nur dann bei den Anlegern ankommen können, wenn die Geschäftsführung keine Verluste, Kosten oder Regressforderungen anhäuft.

Neuwahl eines Anlegerbeirats

Kürzlich wurde die Geschäftsführung - mit aus unserer Sicht fadenscheinigen - Argumenten ausgetauscht. Wurde zuvor die Unabhängigkeit der Geschäftsführung vom Initiator Andreas Schmid betont, lässt der Austausch der Geschäftsführung Schlimmes befürchten. Zumindest einer der neuen Geschäftsführer ist ein alter Geschäftspartner von Schmid und war schon früher für den VIP-Fonds beratend tätig.

Wir befürchten, dass Herr Schmid wieder verstärkt Einfluss auf den Fonds nehmen wird. Wir empfehlen allen Anlegern dringend, künftig ihre Stimmrechte selbst wahrzunehmen oder sie Dritten zu übertragen, die auch tatsächlich im Sinne der Anleger abstimmen. Insbesondere empfehlen wir, dem Treuhänder die Stimmrechte zu entziehen. Aufgrund dessen Einbindung in die Struktur des Fonds ist eine Interessenkollision nicht auszuschließen.

Der bisherige Anlegerbeirat hat die nunmehr zu Tage gekommenen Vorgänge in den VIP-Fonds weder verhindert, noch für eine frühzeitige Transparenz gesorgt. Der bisherige Beirat hat damit die anfängliche Politik der Desinformation der Geschäftsführung des Fonds zumindest gefördert, wenn nicht sogar mitgetragen. Die bisherigen Beiräte haben damit unser Vertrauen und das Vertrauen unserer Mandanten verloren.

Angesichts der schwerwiegenden Vorkommnisse im Fonds wird auch zu prüfen sein, ob sich die bisherigen Beiräte nicht schadensersatzpflichtig gemacht haben. In einer derartigen Situation kann damit ein schwerwiegender Interessenkonflikt der bisherigen Beiräte nicht ausgeschlossen werden. Nach unserer Auffassung ist also eine Auswechslung der Beiräte dringend nötig.

Keine Neuinvestitionen

Mit Schreiben vom 26.11.2006 teilte die Geschäftsführung mit, dass auch darüber abzustimmen sei, ob freie Mittel (aufgrund nicht realisierter Filmprojekte) investiert werden sollen oder nicht.

Angesichts der bisherigen Leistungsbilanz des VIP 3 und VIP 4 ist nach unserer Meinung die Antwort klar: Keine neuen Investitionen, sondern Rückzahlung des Kapitals an die Anleger!!!

Insoweit vermissen wir auch eine klare Stellungsnahme der Geschäftsführung zur Höhe der freien Mittel und etwaigen Kosten. Wir vermissen auch eine Stellungsnahme dazu, in welcher Höhe stattdessen Ausschüttungen möglich wären. Erstaunlich ist auch, dass bei einem Abbruch Währungsverluste entstehen sollen. Tatsächlich lauten die Schuldübernahmen doch auf EURO.

Kurios dürfte der Hinweis auf drohende Steuerschäden sein. Die Anleger haben einmal den Fehler gemacht, eine Anlageentscheidung (auch) nach steuerlichen Gesichtspunkten zu treffen. Dieser Fehler sollte nicht wiederholt werden, zumal es jetzt nur noch um eine "Chance" auf eine steuerliche Anerkennung geht.

Die Empfehlung der derzeitigen Geschäftsführung, trotz des negativen Beschlusses des Finanzgerichtes vom 08./09.10.2007 im AdV-Verfahren ("Aussetzung der Vollziehung") eine Anlageentscheidung an der "Chance" auf steuerliche Anerkennung auszurichten, ist jedenfalls mit den Interessen der Anleger nicht zu vereinbaren.

Passivität vieler Anleger

Viele Anleger haben leider noch immer nicht für eine interessengerechte Wahrnehmung der Stimmen gesorgt.

Besonders kritisch bewerten wir den Umstand, dass nach wie vor eine Vielzahl von Stimmen vom Treuhänder ausgeübt werden. Da der Treuhänder von Anfang an in die Konzeption der VIP-Fonds eingebunden war, besteht nach unserer Bewertung die Besorgnis der Parteilichkeit.

Um auf der Gesellschafterversammlungen wirklich etwas zu erreichen, müssen 51 % der Anleger ihre Stimme selbst wahrnehmen oder diese an andere Anleger oder Anlegervertreter übertragen.

Wir appellieren deshalb an alle Anleger: Nehmen Sie ihre Stimmrechte selbst wahr oder übertragen sie diese nur an Anleger oder an Anlegervertreter, die allein die Interessen der Anleger verfolgen!