Deutscher Vermögensfonds I

Kälberer & Tittel Rechtsanwälte erstreiten Urteile gegen

  • den Berliner Ex-Schulsenator Walter Rasch,
  • den früheren Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz
  • den Ex-Direktor der Expo2000 Matthias Ginsberg und
  • die Futura Finanz

Mittlerweile konnten Kälberer & Tittel Rechtsanwälte vor den Landgerichten Potsdam und Berlin sowie dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg insgesamt mehr als zwanzig obsiegende Urteile gegen Fondsgeschäftsführer Walter Rasch erstreiten.

In mehreren Entscheidungen wurde auch der Aufsichtsrat Matthias Ginsberg zu Schadensersatz verurteilt.

Die ersten Entscheidungen sind mittlerweile rechtskräftig. Sowohl das OLG Brandenburg als auch das Kammergericht Berlin haben sich der Rechtsauffassung unserer Kanzlei angeschlossen.

Das Landgericht Mosbach verurteilte neben Rasch und Ginsberg auch den früheren Bundesverteidigungsminister und Juraprofessor Rupert Scholz.

Diese Urteile haben nach Auffassung unserer Kanzlei Signalwirkung. Sie zeigen, dass Prominente und Politiker haftbar gemacht werden können, wenn sie für gescheiterte Kapitalanlagemodelle geworben haben. Die Geschädigten können hoffen, vor Gericht einen vollständigen Ausgleich ihrer Verluste zu erlangen.

Auch die Futura Finanz kommt nicht ungeschoren davon. Die Landgerichte Neuruppin und Potsdam verurteilten die Vertriebsgesellschaft rechtskräftig zu Schadensersatz.

Bereits mit Urteil vom 16.06.2006 hatte das Landgericht Potsdam den ehemaligen Berliner Schulsenator Walter Rasch dazu verurteilt, einem Anleger des Deutschen Vermögensfonds I den erlittenen Schaden zu ersetzen. Rasch war Vorstand der geschäftsführenden Gesellschafterin der Fondsgesellschaft und als solcher für die ordnungsgemäße Verwendung der Anlegergelder verantwortlich.

Nach Auffassung unserer Kanzlei ist der Emissionsprospekt in wesentlichen Teilen unrichtig:

  • Angaben zu den Eigenkapitalbeschaffungskosten sind teilweise unklar und widersprüchlich
  • Darstellung der Anlagestrategie ist unrichtig
  • Kein ausreichender Hinweis auf fehlende Risikostreuung
  • Fehlender Hinweis darauf, dass die MI Invictum GmbH & Co. KG Produkte der Göttinger Gruppe vertreibt

Das Landgericht Potsdam ist unserer Rechtsauffassung in fast allen wesentlichen Punkten gefolgt. Offen gelassen hat es indes, ob die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hätte genehmigt werden müssen.

Nachdem der 7. Senat des Oberlandesgerichts Brandenburg in der mündlichen Verhandlung der Berufung von Rasch wenig Chancen einräumte,  nahm er sein Rechtsmittel zurück. Die Entscheidung des Landgerichts Potsdam ist damit rechtskräftig. Der Anleger erhielt den eingezahlten Betrag - immerhin knapp 15.000 Euro - zurück.

Auch die 18. Kammer des Landgerichts Berlin verurteilte Walter Rasch. Zudem hielt das Gericht auch Matthias Ginsberg für verantwortlich. Beide legten Berufung gegen die Entscheidungen ein. Zwei Senate des Kammergerichts haben bereits mehrere Berufungen von Walter Rasch zurückgewiesen. Auch hier sind die erstinstanzlichen Entscheidungen damit rechtskräftig.

Mit einem Urteil des Landgerichts Neuruppin wurde die Futura Finanz zu Schadensersatz verpflichtet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Berater nicht ausreichend über die Risiken der Beteiligung informiert hat. Die Futura Finanz legte zunächst Berufung gegen das Urteil ein, nahm diese aber später wieder zurück. Die Anlegerin wurde mittlerweile vollständig entschädigt.

Einen ähnlichen Ausgang nahm ein Verfahren gegen die Futura Finanz vor dem Landgericht Potsdam, das dem Anleger ein Schadensersatzanspruch in Höhe von mehr als 117.000 Euro zusteht. Die Futura Finanz legte Berufung ein, begründete diese jedoch nicht fristgerecht.

Das Landgericht Mosbach verurteilte neben Rasch und Ginsberg auch Ex-Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Anleger gerade in seine Person großes Vertrauen gesetzt haben. Scholz hafte daher ebenfalls für Fehler im Emissionsprospekt.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 28.04.2010 (Az. 6 U 155/07) der Berufung von Prof. Dr. Scholz stattgegeben und die Klage abgewiesen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Hiergegen haben die von unserer Kanzlei vertretenen Anleger Rechtsmittel eingelegt. Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen III ZR 103/10 geführt.

Wir werden weiterhin alles daran setzen, die Verantwortlichen in die Haftung zu nehmen und den Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen.