DM Beteiligungen AG
Kälberer & Tittel erwikt erste Urteile gegen Verantwortliche vor dem OLG Düsseldorf
Nunmehr hat der 6. Senat des Oberlandesgericht Düsseldorf einige der Urteile, die wir vor dem landgericht Düsseldorf gegen Verantwortliche der DM Beteiligung AG gewonnenhatten, bestätigt. Den Anlegern wurde Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung zugesprochen. Die Alleinaktionrin wurde zur Zahlung gegen Übertragung der Inhaberschuldverschreibung verurteilt.
Die Richter folgten schon in der I. Instanz der Einschätzung von Kälberer & Tittel, das es sich bei der Gesellschaft um ein klassisches Schneeballsystem handelt und die Gesellschaft nicht genug Erträge erwirtschaftete, um die fälligen Inhaberschuldverschreibungen jeweils zurückzuzahlen. Stattdessen wurden hierfür die Gelder neu eingeworbener Anlelger verwendet. Als nicht mehr genug Mittel eingeworben werden konnten, um fällige Anleihen zu bedienen, wurde versucht, Anleger mit vermeintlich lukrativeren Umtauschangeboten zum Verbleib in der Gesellschaft zu bewegen. Dies führte jedoch dazu, dass das Schneeballsystem noch längere Zeit betrieben werden konnte. Schlussendlich mutte die DM-Beteiligung
Das Verhalten der Verantwortlichen wurde als "gewissenlos" und "sittenwidrig" charakterisiert.
Leider hat ein anderer Senat des OLG Düsseldorf zwei Klagen gegen die Alleingesellschafterin abgewiesen, so dass in dieser Sache ein Klärung durch den BGH abzuwarten ist.
Nach unserer Kenntnis ist nachwie vor unklar, wohin letztlich die umfangreich eingeworbenen Gelder geflossen sind. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass es enge Verflechtungen zwischen der DM-Beteiligung und der ebenfalls insolventen WBG Leipzig-West gab. Gegen deren Hauptaktionär ist durch die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage wegen Anlagebetruges erhoben worden. Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters sind allein aus der WBG Leipzig-West 100 Mio € an Anlegergeldern an den Hauptaktionär geflossen.
Selbst wenn jedoch die Zahlungsflüssse nachvollzogen werden können, dürfte sehr zweifelhaft sein, ob hier über das Insolvenzverfahren mehr als nur eine äußerst geringe Quote erwartet werden kann. Aus diesem Grund nimmt Kälberer & Tittel nun die Verantwortlichen in Anspruch. Hierbei richtet sich der Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung der gesamten Beteiligung, d. h. Rückabwicklung des eingesetzten Kapitals zuzüglich entgangenen Gewinns. Dabei kommen auch Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberater in Betracht, denen bei ordnungsgemäßer Prüfung die erheblichen Diskrepanzen in den Wertbeständen kaum verborgen geblieben sein können. Auch hier laufen Ermittlungen der Staatanwaltschaft Düsseldorf.
Es ist jedoch dringend zu empfehlen, dass sich geschädigte Anleger anwaltlich vertreten lassen, um nicht unter Umständen den teilweise kurzen Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zum Opfer zu fallen.
Kälberer & Tittel vertritt zahlreiche geschädigter Anleger.
Hintergrund
Die Düsseldorfer DM Beteiligungen AG hatte Inhaberschuldverschreibungen mit einer Verzinsung zwischen 5,50 % p.a. für Laufzeiten von unter einem Jahr und von 6,85 % bei fünfjähriger Laufzeit ausgegeben. Betroffen sind über 8.000 Anleger. Die Gesellschaft hatte im Juni 2006 Insolvenz angemeldet.
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