Capital Advisor Fund II GbR

Gerichtsurteil eröffnet Ausstiegsmöglichkeit

Anlegern des Capital Advisor Fund II bietet sich die Chance, sich vom Beteiligungsvertrag zu lösen. Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 21.12.2007 entschieden, dass die Widerrufsbelehrung des Beteiligungsvertrages an der Capital Advisor Fund II GbR nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat. Dies bedeutet, dass ausstiegswillige Anleger des Fonds noch heute ihre Beteiligung widerrufen können. Sie bekommen den aktuellen Wert ihrer Beteiligung (sog. Auseinandersetzungsguthaben) ausgezahlt und müssen keine weiteren Einzahlungen leisten.

Die vom Leipziger Rechtsanwalt Kai-Malte Lippke erstrittene Entscheidung des Landgerichts Leipzig ist rechtskräftig.