Bausparverträge
BGH: Abschlussgebühren bei Bausparverträgen rechtens
Wer einen Bausparvertrag abschließt, muss in der Regel eine Abschlussgebühr von 1-1,6 % der Bausparsumme zahlen. Das sind durchschnittlich rund 400 Euro.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hielt dies für unzulässig und mahnte drei Bausparkassen ab. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale erbringt die Bausparkasse für dieses Entgelt keine Leistung gegenüber ihrem Kunden, vielmehr liege der Abschluss des Bausparvertrages in ihrem (Vertriebs-)Interesse).
Am 07.12.2010 entschied nun der Bundesgerichtshof - für die Bausparkassen (XI ZR 3/10). Das Kernargument der Richter:
"Beim Bausparen kommt ein stetiges Neukundengeschäft ... gerade nicht nur dem Unternehmer [der Bausparkasse, d.R.] zu Gute, sondern unmittelbar auch der Bauspargemeinschaft, so dass die Bausparkassen mit dieser durch die Abschlussgebühr zu vergütenden Tätigkeit auch kollektive Gesamtinteressen wahrnehmen."