BAC InfraTrust Zwei GmbH & Co. KG

 

Vom Regen in die Traufe

Anleger der BAC InfraTrust Zwei GmbH & Co. KG hatten schon mehr als genug Verdruss, nun sollen Sie auch noch zu einem aus Sicht der Kanzlei Kälberer & Tittel undurchsichtigem und eher dubiosen Umtauschangebot überredet werden.

Was bisher geschah


Nach dem Schreiben von Herrn Stefan W. Bock (gerichtlich eingesetzte Übergangsgeschäftsführung für 2 ½ Monate) vom 01.09.2011 hat der bisherige Geschäftsführer Oliver Schulz missbräuchlich einen Komplementärswechsel, die Überführung der Vermögenswerte des Fonds in die USA vollzogen und eine feindliche Übernahme geplant.

Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Berlin (17.12.2010) wurde der Treuhänder (Herr Bock) als vorläufiger alleiniger Geschäftsführer eingesetzt, der bisherigen Geschäftsführung (Herrn Schulz) die Geschäftsführungsbefugnis damit entzogen. Es werden zudem rechtliche Auseinandersetzungen mit der ehemaligen Geschäftsführung geführt sowie Sicherungsmaßnahmen des Vermögens des Fonds in den USA über amerikanische Anwälte veranlasst (vgl. Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 06.10.2011, Seite 5/6).

Damit muss nach unserer Einschätzung sogar befürchtet werden, dass Anlegergelder veruntreut wurden. Eine transparente detaillierte Berichterstattung über den tatsächlich zu verzeichnenden Schaden der aktuellen Geschäftsführung gegenüber dem Anlegerkreis fehlt.

Angebliches Kaufangebot der CIG


Die neue Geschäftsführung hat aktuell ein Kaufangebot einer U.S.-amerikanischen Gesellschaft 'CIG' als recht vorteilhaft und sogar gewinnbringend dargestellt. Das Problem: Der Anleger/Fonds bekommt kein Geld, sondern nur Aktien, über deren Wert man letztlich nur spekulieren kann. Verkaufen kann der Anleger diese Aktien in absehbarer Zeit nicht, da sie mit einer Haltefrist versehen sind. Ob die Aktien nach Ablauf der Haltefrist zukünftig überhaupt in hinreichend großer Zahl verkauft werden können, ist ebenfalls ungewiss.

Obendrein wollte sich die Geschäftsführung diese Transaktion im Schnelldurchgang ohne hinreichende Transparenz in einer kurzfristig angesetzten Versammlung genehmigen lassen.

Es ist aus unserer Sicht schon mehr als seltsam, wenn eine Geschäftsführung ein angeblich "langfristig positives Marktumfeldes" und einen Vermögenswert des Fonds per 31.12.2010 von rund 25,8 Millionen USD behauptet, gleichzeitig aber die Auflösung der Fondsgesellschaft im Gegenzug für den Erhalt irgendwelcher Aktien mit zweifelhaftem Wert empfiehlt.

Unsere Bedenken:


Die Vorgänge bei der Fondsgesellschaft waren schon bislang höchst intransparent. Soweit Anlagevermögen bzw. Anlagegegenstände der Fondsgesellschaft in eine U.S.-amerikanische Gesellschaft durch Veräußerung 'verlagert' wird, ist die Kontrolle und Transparenz noch viel schlechter. Der Anleger verliert jedenfalls, sollten diese Beschlüsse eine Mehrheit finden, sein Stimmrecht und Einflussmöglichkeiten als Kommanditist bzw. Treugeber.

Ein unbekannter Mehrheitsaktionär kann seine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen und weitgehend durchsetzen. Bei Auseinandersetzungen wäre der Anleger zudem auf den Rechtskreis der U.S.A. verwiesen.

Die Seriösität und Aktionärsstruktur der U.S.-amerikanischen Gesellschaft ist uns bislang unbekannt und kann anhand der bisher mitgeteilten Informationen auch nicht zuverlässig beurteilt werden. Ein bonitätsstarker Käufer kann aber normalerweise den Kaufpreis zahlen. Er muss keine eigenen Aktien anbieten und schon gar keine Haltefrist vereinbaren. Warum geht dies vorliegend nicht?

Bis die Aktien handelbar sind, können diese ganz oder teilweise wertlos sein. Über die zukünftige Handelbarkeit, Umsätze und Börsennotierungen werden bezeichnenderweise auch keine hinreichenden Angaben gemacht.

Was ist davon zu halten?


Wir warnen dringend vor der Annahme derartiger Überrumplungsangebote nach 'Heuschreckenmanier'.

Aus unserer Sicht sieht dies alles vielmehr so aus, als ob es bald wiederum einer gerichtlichen Einsetzung eines vorläufigen Geschäftsführers bedarf.

Wie kann der Anleger reagieren?


Aufgrund der automatischen Vertretungsregelung des Treuhandvertrages hat der Treuhänder grundsätzlich das Recht zur Ausübung der Stimmrechte des Anlegers. Wichtig ist es deshalb, dass die Anleger insoweit entweder eindeutige Weisungen an den Treuhänder geben oder besser selbst an der Versammlung teilnehmen und die Stimmrechte ausüben.

Die Kanzlei Kälberer & Tittel vertritt bereits zahlreiche geschädigte Anleger dieser virulenten Fondsgesellschaft und wird Gesellschafter auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vertreten. Unsere Stossrichtung ist zwar in erster Linie ein Regress bei dem vermittelnden Finanzdienstleister, gleichwohl sollte weiterer unnötiger Schaden für die Anleger auf der Gesellschafterversammlung möglichst verhindert werden.

Aus diesem Grunde sind wir gerne bereit, Sie in der Gesellschafterversammlung zu vertreten und Ihre Stimmrechte auszuüben.

Wir werden bei derzeitigem Wissenstand gegen die Offerte stimmen.

Bei Interesse setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Bei weiteren Fragen zu Ihrer Beteiligung, der anstehenden Gesellschafterversammlung oder Schadensersatzansprüchen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Dietmar Kälberer

030 / 887178-241

kaelberer(at)kaelberer-tittel.de 

Dipl.-Jur.
Ingolf Heinke

030 / 887178-248

heinke(at)kaelberer-tittel.de