Aufsätze
Kälberer
ZIP 1997, 1055
Nutzungsherausgabe bei der Rückabwicklung von Börsentermingeschäften
Der Verfasser erörtert - als erster Autor - ob Banken, über die unverbindliche Termingeschäfte abgewickelt wurden, neben der Rückabwicklung der Geschäfte auch gezogene Nutzungen zu erstatten haben und bejaht diese Frage.
Anmerkung der Kanzlei:
Mit Urteil vom 12.05.1998 - XI ZR 79/97 spricht der BGH erstmals einen Anspruch auf gezogene Nutzungen gegenüber einer Bank zu im Zusammenhang mit der Rückabwicklung unverbindlicher Börsentermingeschäfte.