MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG

Politikerfonds ist insolvent
Kälberer & Tittel Rechtsanwälte vertreten mehr als 100 geschädigte Anleger

Am 15.06.2005 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Fondsgesellschaft die weitere Geschäftstätigkeit. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete auf Antrag des von der BaFin bestellten Abwicklers am 12.09.2005 das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft.

Von den eingezahlten rund 43 Mio. Euro sind nur noch etwa 5,3 Mio. Euro im Vermögen der Fondsgesellschaft vorhanden. Anleger, die sich an der Gesellschaft beteiligt haben, müssen den Verlust eines Großteils ihrer Einlagen befürchten.

Wie die von uns erstrittenen Urteile zeigen, können Anleger Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen geltend machen.

Haftungsgrund ist zum einen, dass der mit der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft betraute Berliner Ex-Schulsenator Walter Rasch nicht die erforderliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde eingeholt hat. Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich in einem Grundsatzurteil entschieden, dass in diesem Fall die Verantwortlichen auch mit ihrem Privatvermögen haften.

Weiter ist nach Auffassung unserer Kanzlei der Emissionsprospekt zum Teil falsch, was Prospekthaftungsansprüche gegenüber den Prospektverantwortlichen zur Folge hat. Verschiedene Gerichte, darunter das Landgericht Potsdam und das Landgericht Berlin haben unsere Auffassung bereits bestätigt.

Zum anderen kann gegen die Vermittlungsgesellschaften wegen Falschberatung auf Schadensersatz geklagt werden. In vielen Fällen wurde die Beteiligung in den Beratungsgesprächen als sichere Altersvorsorge dargestellt. Der Emissionsprospekt, in dem die Risikohinweise enthalten waren, wurde oft nicht oder erst nach Unterschrift des Anlegers unter die Beitrittserklärung übergeben. Auch hier konnten wir bereits gerichtliche Entscheidungen zugunsten der Anleger herbeiführen.

Vorsicht!

Noch immer versuchen viele Vertriebsmitarbeiter, ihre Kunden mit falschen Versprechungen hinzuhalten. Zur Begründung für die Schließung des Fonds wird gern behauptet, Änderungen im Steuerrecht seien der Grund gewesen. Die Fondsgeschäftsführung erarbeite derzeit an einer Lösung. Schenken Sie solchen Behauptungen keinen Glauben!

Viele Anleger haben auf Anraten ihrer "Berater" sogar eine Vertragsumstellung vorgenommen und auf einen Ratensparplan beim Bankhaus Reithinger eingezahlt. Auch hier ließ die Insolvenz nicht lange auf sich warten.

Unser Rat: Holen Sie unabhängigen und fachkundigen Rat ein! Suchen Sie eine Verbraucherzentrale auf und lassen sich dort beraten! Fallen Sie nicht auf die leeren Versprechungen der Personen herein, die für Ihre Verluste verantwortlich sind!