Medienfonds VIP 3 und VIP 4
Aktuelle Entwicklungen
29.01.2008
Vorsicht: Neues Rundschreiben der Commerzbank
Ablehnungsantrag der HypoVereinsbank gescheitert
OLG-Urteil vom 18.12.2007 im Wortlaut
Das Urteil des OLG München hat bei den Banken zu recht unterschiedlichen, aus unserer Sicht teilweise doch recht fragwürdigen Reaktionen geführt...
13./14.12.2007
Gesellschafterversammlungen VIP 3 und VIP 4
Am 13.12.2007 findet die Gesellschafterversammlung des VIP 4 und am 14.12.2007 die Gesellschafterversammlung des VIP 3 statt. Diese Versammlungen dürften nach unserer Ansicht die letzte realistische Chance darstellen, kurzfristig einen Teil der Einlagen zurück zu erhalten und eine wirksame Schadensminimierung zu betreiben.
Es droht die akute Gefahr, die Möglichkeit von Auszahlungen in absehbarer Zeit leichtfertig zu verlieren und keine wirksame Kontrolle durch einen unabhängigen Beirat zu erreichen.
<mehr>
Wir appellieren deshalb an alle Anleger, ihre Stimmrechte selbst wahrzunehmen oder diese nur an Anleger oder an Anlegervertreter zu übertragen, die allein die Interessen der Anleger verfolgen. Bevollmächtigen Sie nicht den Treuhänder!
<mehr>
15.11.2007
Vorlagebeschluss in Sachen VIP 4 veröffentlicht
Mit der Veröffentlichung des Vorlagebeschlusses für VIP 4 beginnt das eigentliche Musterverfahren gegen die HypoVereinsbank und Andreas Schmid.
Das KapMuG-Verfahren hat für die Anleger viele Vorteile.
<mehr>
13.11.2007
VIP-Initiator Andreas Schmid wird zu 6 Jahren Haft verurteilt
Der Gründer des VIP-Medienfonds Andreas Schmid wurde wegen Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Andreas Grosch erhielt zwei Jahre auf Bewährung.
Schmid saß ca. zwei Jahre in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen ihn wurde gegen eine Reihe von Auflagen außer Vollzug gesetzt, darunter eine Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt vier Millionen Euro.
Der Steuerschaden dürfte bei rund 250 Millionen Euro gelegen haben. Nach Presseberichten ging das Gericht davon aus, dass sich das Finanzamt die Steuern bei den Anlegern zurückholen wird. Dies wirkte sich in dem Prozess erheblich strafmildernd aus.
Für die Anleger, die schließlich für den Schaden aufkommen müssen, ist diese Argumentation mehr als unverständlich.
08./09.10.2007
Negative Beschlüsse des Finanzgerichts München
Das Finanzgericht München hat entschieden, dass den VIP 3 und VIP 4-Fonds die steuerlichen Vorteile gänzlich abzuerkennen sind.
<mehr>